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Nachricht vom 13.10.2020    

Haushaltshilfen für Pflegebedürftige werden unbürokratisch anerkannt

Wie die Landtagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet (SPD) mitteilt, erleichtert das Land Rheinland-Pfalz die Anerkennung von Haushaltshilfen für pflegebedürftige Menschen. Das vereinfachte Anerkennungsverfahren sieht vor, dass Pflegebedürftige, die in ihrem Alltag durch eine Nachbarschaftshilfe, als Freundschaftsdienst oder im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützt werden, diese künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro abrechnen können. Das sieht eine Änderung der Landesverordnung vor, die am 10. Oktober in Kraft getreten ist.

Symbolfoto

Wirges. Tanja Machalet sagt: „Rheinland-Pfalz ist und bleibt das Land der Kümmerer. Es ist auch den vielen helfenden Händen vor Ort zu verdanken, dass ältere und pflegebedürftige Menschen bei uns so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Bei der Stärkung der häuslichen Pflege ist die unbürokratische Anerkennung dieser Alltagshilfen ein weiterer wichtiger Baustein.“

Mit dem Entlastungsbeitrag, der zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird, können Unterstützungsangebote finanziert werden, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Die Anerkennung solcher Hauswirtschaftshilfen erfolgt künftig unbürokratisch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Voraussetzung für die Registrierung ist unter anderem die Vorlage eines Führungszeugnisses und der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses.

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der ADD. (PM)


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