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Brachte Swimmingpool-Wasser Fischen den Tod?
War abgelassenes Swimmingpoolwasser Ursache für ein Fischsterben in einem Niederelberter Fischteich? Dieser etwas ungewöhnlichen Frage gehen Kriminalpolizei und Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Montabaur derzeit nach.
Niederelbert. Vor einigen Wochen zeigte nach Angaben der Kreisverwaltung ein Teichbesitzer aus der Gemeinde das Fischsterben in seinem Gewässer an. Erste Untersuchungen ergaben, dass weder Chemikalien noch Heizöl oder sonstige umweltgefährdenden Stoffe in die Kanalisation eingeleitet worden waren. Auch eine Analyse der toten Fische ergaben keine konkreten Hinweise auf die Todesursache, die damit zunächst rätselhaft blieb. Die Auswertung der von einem Polizeihubschrauber gemachten Luftaufnahmen des vermuteten Ursprungsgebietes ergaben zwar keine direkten Hinweise auf den Verursacher, zeigten aber auffällig viele aufblasbare Swimmingpools in den Gärten der Ortsgemeinde.
Ein Beamter der Kripo Montabaur erinnerte sich darauf an einen ähnlichen Fall im Hunsrück, bei dem aufbereitetes Schwimmbadwasser im Verdacht stand, die Ursache für ein Fischsterben zu sein. „Das könnte auch in Niederelbert die Ursache für das Fischsterben sein. Direkt nachweisen lässt sich das jetzt aber nicht mehr“, meint Uwe Becker von der Unteren Wasserbehörde. Becker vermutet Gedankenlosigkeit beim Entleeren mehrerer oder eines einzelnen Pools, dessen Wasser mit Chlor oder anderen Zusätzen eventuell auch überdosiert war.
Denn welcher Poolbesitzer denkt schon daran, dass seine Gemeinde eine Trennkanalisation besitzt und das Oberflächenwasser nicht wie angenommen in die Kläranlage, sondern unmittelbar in einen so genannten Vorfluter oder in ein natürliches Gewässer eingeleitet wird. „Da kommt leicht ein hübscher Chemiecocktail zusammen, der für Flora und Fauna tödlich sein kann“, erklärt Becker. Für die Umwelt verträglicher sei es, so rät Becker, das Poolwasser im Garten versickern zu lassen, die Pflanzen damit zu wässern oder in die Fäkalienkanalisation, die zur Kläranlage führt, zu entsorgen.
Das Fischsterben in Niederelbert nimmt die Untere Wasserbehörde zum Anlass, Poolbesitzer auf die möglichen Folgen einer unerlaubten Entsorgung chemisch aufbereiteten Badewassers hinzuweisen, was unter der Rubrik „Gewässerverschmutzung“ je nach Schadensumfang mit einem Strafverfahren oder zumindest einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet wird.