Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Frühlingszeit, Zeckenzeit: Was Hunde, Katzen & Menschen jetzt wissen müssen

Nach einem milden Winter sind die Zecken wieder unterwegs und machen nicht nur uns Menschen, sondern ...

Das Raiffeisenmuseum in Hamm: Genossenschaftsidee zum Anfassen

Im kleinen Hamm an der Sieg steht das Geburtshaus des großen Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), ...

Montabaur feiert erfolgreiche Premiere der Lachnacht

Die "1. Montabaurer Lachnacht" lockte am 2. April zahlreiche Besucher in die Stadthalle Haus Mons Tabor. ...

Generationenwechsel im Berufsbildungsausschuss der HwK Koblenz

Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Koblenz hat sich neu formiert. Langjährige Mitglieder ...

Einführung von Pfarrer Michael Zopf in Rennerod: Ein neuer Abschnitt für die Gemeinde

Die Evangelische Kirchengemeinde Rennerod hat Pfarrer Michael Zopf in einem festlichen Gottesdienst offiziell ...

Abiturfeier am Mons-Tabor-Gymnasium: Ein magischer Abschied

Am 31. März verabschiedete das Mons-Tabor-Gymnasium 95 Abiturientinnen und Abiturienten. Die Feierlichkeiten ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Gemeinsame Erklärung der Westerwälder Kulturschaffenden

In einer gemeinsamen Mitteilung weisen Kulturschaffende im Westerwald auf die für sie und die vielen ...

Sondermüll-Sammlung in der VG Ransbach-Baumbach

Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten findet in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am ...

D-Haus Altstadt Hachenburg für halbe Million zu teuer

Eine Liebesheirat war die Fusion der Stadt Hachenburg mit der benachbarten Gemeinde Altstadt noch nie, ...

Wettbewerb Plastik 4.0: Digitale Beiträge im Kampf gegen die Plastikflut

Die Umweltministerin kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Müll nicht rum: Plastik 4.0 – Neue Medien gegen ...

Werbung