Anschlussflug verpasst – was tun und welche Rechte habe ich?
Der geplante Urlaub ist zum Greifen nah, der erste Teil der Reise verlief unkompliziert und problemlos – doch plötzlich geht es nicht weiter. Schon durch leichte Verzögerungen im Reiseablauf kann man am Umsteigeflughafen seinen Anschlussflug verpassen. Nicht immer ist dann garantiert, eine schnelle Alternativverbindung zu bekommen. Was also tun?
Die gute Nachricht gleich vorweg: Wer seinen Anschlussflug verpasst, weil der Zubringerflug verspätet oder das Flugzeug schon weg ist, und deshalb mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant an seinem Ziel ankommt, hat zumindest Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier; hinzu kommt noch die Verpflegung am Flughafen, wenn dort auf einen anderen Fug gewartet werden muss. Darauf weist das Online-Portal Flightright hin, das sich für die Rechte von Flugpassagieren einsetzt, und klärt auch darüber auf, dass die Passagierrechte in der Vergangenheit durch gerichtliche Entscheidungen auf EU-Ebene gestärkt wurden. So können Flugreisende gerade auch bei Reisen mit mehreren Flügen eine Ausgleichszahlung erwarten, wenn es zu größeren Flugverspätungen kommt, weiß Flightright. Allerdings muss dafür der Start oder die Landung auf einem EU-Flughafen erfolgen. Landet der Flug in der EU, muss die betroffene Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben.
Flugverspätung: Anschlussflug verpasst – was tun?
Doch wie sollte man im konkreten Fall vorgehen, wenn man seinen Anschlussflug verpasst und gleich der gesamte Urlaub in Gefahr scheint? Man stelle sich nur einmal die Situation vor: Die ganze Familie steht im Ausland am Umsteigeflughafen, das Flugzeug ist weg, die Kinder sind müde und quengelig, die Informationen spärlich. Nun gilt es, einen Plan zu haben. Ganz wichtig: Durchatmen und ruhig bleiben, wie erfahrene Vielflieger empfehlen. Zunächst einmal sollten Betroffene sich an einen Service Desk der Airline wenden, die für den Anschlussflug zuständig ist. Reisende sollten sich zudem auf jeden Fall die Verspätung und den Grund dafür schriftlich bestätigen lassen, um Beweise in der Hand zu haben. Um den Zeitraum bis zum Weiterflug erträglich zu gestalten, können Reisende bei Flugverspätungen auf Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen. Am besten sammelt man auch gleich Belege über entstandene Kosten wie etwa durch Mahlzeiten. Verschiebt sich der Anschlussflug durch die Verspätung auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden, haben Passagiere zudem das Recht, komplett von der Flugreise zurückzutreten, einen Ersatztransport zu verlangen oder sich die Ticketkosten erstatten zu lassen.
Wie viel Entschädigung kann ich bei Flugverspätung bekommen?
Die Rechtslage bei einem verpassten Anschlussflug ist recht klar: Nicht nur der Bundesgerichtshof, sondern auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilten in der Vergangenheit, dass Passagieren bei deutlichen Flugverspätungen durch verpasste Anschlussflüge eine Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung zusteht, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Ausgleichszahlungen sind gestaffelt und richten sich nach der Länge der Flugstrecke. Grundsätzlich gilt: Ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden, mit der man den Zielflughafen erreicht, gibt es Geld für betroffene Reisende. Bei einer Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer stehen Passagieren 250 Euro zu, bei Mittelstrecken bis zu 3500 Kilometer 400 Euro und bei Verspätungen auf der Langstrecke über 3500 Kilometer gibt es 600 Euro Entschädigung. Und auch gut zu wissen: Flugreisende müssen nicht unbedingt sofort aktiv werden. Der Anspruch auf Entschädigung besteht bis zu drei Jahren nach Flugdatum. Wichtig ist, dass die Ansprüche auf jeden Fall an die Fluggesellschaft gestellt werden, die den geplanten Flug ausgeführt hat bzw. hätte. Die ist relevant zu beachten bei sogenannten Code-Sharing-Flügen. (prm)