CDU: Bürgermeisterwahl als Briefwahl
Mit einem Antrag zur nächsten Ratssitzung wollen die Christdemokraten erreichen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Vorsorge dafür trifft, dass die (voraussichtlich) am 14. März 2021 stattfindende Wahl eines/einer neuen Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Hachenburg in der Form einer ausschließlichen Briefwahl erfolgt. Dies bedeutet, dass die Wahlunterlagen für eine Briefwahl flächendeckend und nicht nur auf Antrag versandt werden.
Hachenburg. CDU-Fraktionsvorsitzender Johannes Kempf verweist auf einen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag. Danach soll das Kommunalwahlgesetz dahingehend geändert werden, dass unter anderem im Fall einer außergewöhnlichen Notsituation die Durchführung einer ausschließlichen Briefwahl vom Landeswahlleiter angeordnet werden kann. Voraussetzung nach dem Entwurf ist, dass auch eine ausschließliche Briefwahl tatsächlich durchgeführt werden kann. Die Entscheidung kann der Landeswahlleiter auf Antrag der örtlichen Wahlleitung ab der vierten Kalenderwoche 2021 (etwa 28. Januar 2021) treffen.
Derzeit sei die Pandemieentwicklung nicht vorhersehbar, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Pia Hüsch-Schäfer. Insbesondere könne nicht gesagt werden, in welchem Umfang am Wahltag Kontaktbeschränkungen bestehen, die dazu beitragen könnten, dass auch kurzentschlossene Wähler ihr Wahlrecht aus einer Angst vor Ansteckung nicht wahrnehmen.
Hinzu komme, dass auch die Wahlhelfer vor Ort während der Öffnungszeiten des Wahllokals besonderen Belastungen unterliegen, die es möglicherweise erschweren, überhaupt ausreichend Wahlhelfer zu finden. Ein mehrstündiges ununterbrochenes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erscheine nur schwer zumutbar. Viele Wahlhelfer gehörten erfahrungsgemäß zu Risikogruppen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Harald Orthey macht deutlich: „Die Vorbereitungen zur Wahl müssten nach Auffassung der CDU in jedem Fall so gestaltet sein, dass eine ausschließliche Briefwahl beginnend mit der allgemeinen Versendung der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden kann.“ Daher soll der Wahlleiter gebeten werden, den notwendigen Antrag beim Landeswahlleiter zu stellen. (PM)
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