Sicheres Kinderspielzeug unter dem Weihnachtsbaum
Auch im Dezember hat die Empfehlung weiter Bestand: Abstand halten und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Trotzdem sollen Kinderaugen an Weihnachten leuchten, weshalb viele Eltern nicht auf die persönliche Auswahl von Spielzeugen verzichten wollen. Entgegen dem Trend der Online-Bestellung möchten auch viele Menschen die heimische Wirtschaft unterstützen. Egal, wie die Entscheidung aussieht: Damit die Freude über das neue Geschenk auch über Weihnachten hinaus anhält, gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum Kauf von Spielzeug, denn im nördlichen Rheinland-Pfalz ist sie für die Marktüberwachung zuständig.
Koblenz. Von Spielzeug und seiner Verpackung dürfen keine unmittelbaren Gefahren sowie Gesundheitsbelastungen ausgehen. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl auf qualitativ hochwertige sowie nachhaltige Produkte achten, die für das Lebensalter des Kindes geeignet sind. Eine Gefahr kann auch von zu lauten Spielzeugen ausgehen, weil diese zu einer Schädigung des Gehörs führen können. Die Sicherheit von Spielzeug ist rechtlich geregelt. Dazu hat die EU die Spielzeugrichtlinie und die entsprechenden Normen erlassen sowie die CE-Kennzeichnung geschaffen. Wer Spielzeug herstellt oder importiert, muss das CE-Zeichen aufdrucken und damit garantieren, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Fehlt das CE-Zeichen, lässt dies auf einen besonders nachlässigen Hersteller oder Importeur schließen.
Der Anbringung eines CE-Kennzeichens geht eine systematische Sicherheitsbewertung voraus, in welcher der Hersteller unter Anwendung der oben genannten Normen die mit einem Spielzeug verbundenen potenziellen Gefahren ermittelt. Hierbei werden zum Beispiel die mechanischen, physikalischen, elektrischen sowie Entflammbarkeitsgefahren erkannt, bewertet und soweit wie möglich minimiert.
Hier die wichtigsten Punkte:
• Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft vorhanden sein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.
• Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Spielzeug oder der Verpackung angegeben sein.
• Dem Spielzeug muss eine Gebrauchsanleitung und die erforderlichen Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sein.
Diese Informationen können sich auf der Verpackung, auf einem Beipackzettel oder in einem Hinweis befinden.
• Spielzeug, das für Kinder unter 3 Jahren gefährlich sein kann, muss einen Warnhinweis mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen (zum Beispiel: Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile).
Unser Tipp: Kaufen Sie lieber weniger, dafür qualitativ hochwertiges Spielzeug – Ihrem Kind und seiner Umwelt zuliebe. (PM)