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Nachricht vom 29.09.2010    

"ARGE" und Haushalt sind Thema im Kreistag

Die nächste öffentliche Sitzung des Kreistages des Westerwaldkreises ist am Freitag, 8. Oktober, 15 Uhr, im Sitzungssaal I des Kreishauses (Peter-Altmeier-Platz 1) in Montabaur. Wichtigste Themen dürften dabei der Nachtragshaushalt und die Kooperation von Kreis und Arbeitsagentur in der Arbeitsgemeinschaft Westerwald (ARGE) sein.

Westerwaldkreis. Auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung stehen neben dem Bericht des Landrates die Übertragung von Aufgaben des Landkreises auf die neue leitende staatliche Beamtin, Lieselotte Kohl (Bereiche Abteilung I, Schulen und Immobilien, Teilbereiche des Kreisrechtsausschusses), der Jahresabschluss 2009 und der Lagebericht der Kreissparkasse Westerwald sowie die finanzielle Beteiligung des Kreises an den Bauvorhaben “Erweiterung FGK (Forschungsinstitut für anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH)” und “Neubau ECREF (Europäisches Institut für Feuerfeste Keramik)” in Höhr-Grenzhausen. Darüber hinaus entscheidet der Kreistag über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung des Kreises für 2010 sowie über die künftige Rolle des Kreises in ARGE.

Auf dem Campus der Fachhochschule, des CeraTechCenters und des FGK in Höhr-Grenzhausen ist eine bauliche Erweiterung um rund 6.900 Quadratmeter geplant. Dort soll ein Gebäudekomplex entstehen, der das FGK um etwa 2.900 Quadratmeter vergrößert. Auf den übrigen rund 4000 Quadratmetern soll das Deutsche Institut für Feuerfest und Keramik GmbH DIFK untergebracht werden. Das Land, so hatte kürzlich Wirtschaftsminister Hendrik Hering bei der 3. Clusterkonferenz in Höhr-Grenzhausen erklärt, investiert für diese Maßnahmen 18 Millionen Euro (wir berichteten).



Zur künftigen Beteiligung des Kreises an der ARGE schlägt die Kreisverwaltung den Kreistagsmitgliedern vor, keinen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger für die alleinige Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II; Optionsmodell) zu stellen und stattdessen die Kooperation mit der Agentur für Arbeit in einer gemeinsamen Einrichtung weiterzuführen. Grundlage dafür sollen so genannte “handlungsleitende Vereinbarungen” sein, die in Verhandlungen mit der Arbeitsagentur zusammengestellt wurden.

Die Vereinbarungen sehen unter anderem vor, dass bestimmte Eingliederungsmaßnahmen (insbesondere Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen) beim Kreis bleiben. Außerdem die künftige Personalausstattung “zur Stärkung der Fachkompetenz im Jobcenter und zur Sicherstellung der dafür notwendigen Personalkontinuität” neu festgelegt werden werden. Die Arbeitsagentur ist in diesem Zusammenhang gefordert, künftig bestehende befristete Arbeitsverhältnisse im Jobcenter vermehrt in unbefristete umzuwandeln.


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