SGD Nord genehmigte Förderung für Bürgerzentrum Höhr-Grenzhausen
Die SGD Nord hat 2020 mehr als 60 Hochbau-Förderprojekte mit einem Bauvolumen von etwa 120 Millionen Euro baufachlich geprüft. Dazu gehört auch der Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in Höhr-Grenzhausen.
Koblenz/Höhr-Grenzhausen. Werden Schulen, Verwaltungsgebäude oder auch Schwimmbäder gebaut oder stehen an diesen oder ähnlichen Gebäuden Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an, so besteht daran ein großes öffentliches Interesse. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt solche Bauvorhaben jedes Jahr mit erheblichen Summen. Der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kommt in dem Verfahren eine zentrale Rolle zu, denn sie nimmt die baufachlichen Prüfungen vor. Ohne ihre positive baufachliche Stellungnahme gibt es keine Fördergelder vom Land.
Auch wenn die Erstellung der dafür notwendigen Bauunterlagen durch die Pandemie erschwert war, konnten im Jahr 2020 von der SGD Nord dennoch mehr als 60 Hochbauprojekte mit einem Bauvolumen von etwa 120 Millionen Euro geprüft werden. Zusätzlich konnte bei mehreren dringlichen Projekten – nach Konzeptprüfung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit – aus baufachlicher Sicht einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt werden. Dieser vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht es dem Antragsteller, mit dem Bau zu beginnen, bevor er den Förderbescheid erhalten hat, ohne dadurch die Förderung zu gefährden.
Bei der baufachlichen Prüfung haben es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD mit Bauwerken unterschiedlichster Funktion und mit Projekten von unterschiedlichem Ausmaß zu tun. Zu den baufachlich geprüften Projekten gehört etwa der Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Ahrweiler mit beantragten Gesamtkosten in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro. Erbenfalls baufachlich geprüft wurden der Neubau des sogenannten Vitelliusbades in der Stadt Wittlich mit beantragten Gesamtkosten in Höhe von rund 19,1 Millionen Euro und die Sanierung der Mittelrheinhalle in der Stadt Andernach mit beantragten Gesamtkosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro.
Damit Projekte wie diese vom Land gefördert werden können, ist nach dem Haushaltsrecht oft eine baufachliche Prüfung vorgeschrieben, die von der SGD als sogenannte „technische staatliche Verwaltung" für Hochbaumaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen wird. Die baufachlichen Aufgaben richten sich nach den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau). Die SGD Nord arbeitet projekt- und ergebnisorientiert und versteht sich weniger als Prüfinstanz, sondern vielmehr als baufachliche Beratungsstelle im Zusammenhang mit der Gewährung finanzieller Zuwendungen des Landes für Baumaßnahmen. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes, wirtschaftliches, funktionales, energetisch und gestalterisch ansprechendes Bauergebnis zu erzielen.
Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de.(PM)
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