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Nachricht vom 02.02.2021    

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit 2,8 Millionen Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell.

Hochbehälter „Hügen-Köppel“. Foto: VGW Ransbach-Baumbach

Ransbach-Baumbach/Montabaur. Für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt. „Rund 2,89 Millionen Euro flossen im letzten Jahr in Projekte im Westerwaldkreis. Diese haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Mit dem Bau des Hochbehälters „Hügen-Köppel“ gehen die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach innovative Wege. Der Speicher besteht nicht wie üblich aus Beton, sondern aus zwei Edelstahlbehältern, die jeweils 500 Kubikmeter Trinkwasser fassen. Vorteil der Bauart ist die vergleichsweise schnelle Herstellung der Tanks. Zudem ist der Wartungsaufwand gering und ein hygienisch sicherer Betrieb gewährleistet. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen stehen diese in einem mit Holz verkleideten Gebäude.

Finanziell unterstützt wurde auch die Modernisierung der Gruppenkläranlage Montabaur mit einer neuen Anlage zur Phosphat-Fällung. Durch Zugabe eines Fällmittels wird der Phosphorgehalt im zu reinigenden Abwasser weiter minimiert und der Eintrag in den Gelbach wesentlich reduziert. Ausgelegt ist die Kläranlage für 36.000 Einwohnerwerte.

Die Fördermittel helfen den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe der Gelder durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“. Diese ist ein Erfolgsprogramm beispielsweise zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes, Rückbauten von Wehr- und Modernisierung von Kläranlagen. Auch der „Wassercent“ trägt zum Schutz des wertvollen Guts bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt. www.sgdnord.rlp.de. (PM)



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