Erhebliche vorsätzliche Überladung des zulässigen Gesamtgewichtes
Im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle auf der Tank- und Rastanlage Heiligenroth wurde am 10. Februar 2021 ein polnischer Sprinter (Plane und Spriegel) mit Doppelbereifung an der Hinterachse kontrolliert.

Heiligenroth. Das eigentliche, technisch zulässige Gesamtgewicht betrug 7.000 Kilogramm. Das Fahrzeug wurde später rechtlich auf 3.500 Kilogramm abgelastet, um verschiedene Vorteile für den Fahrer/ Unternehmer in Anspruch nehmen zu können. So benötigt der Fahrer für dieses Fahrzeug lediglich die Führerscheinklasse B und somit auch keine Berufsfahrerqualifikation.
Zusätzlich kann der Unternehmer unter anderem mautrechtliche Befreiungen und Erleichterungen im Bereich der Sozialvorschriften in Anspruch nehmen. Bei einem Leergewicht von 2.720 Kilogramm hätte der Fahrer nur noch 780 Kilogramm zuladen dürfen. Aus dem Frachtbrief ergab sich jedoch ein Ladungsgewicht von 1.360 Kilogramm, so dass rein rechnerisch schon eine Überladung vorlag. Dies hätte übrigens auch dem 32-jährigen ukrainischen Fahrer schon auffallen können/müssen.
Die Verwiegung vor Ort ergab dann ein Gewicht von 5.080 Kilogramm. Nach Abzug blieb ein vorwerfbares Gewicht von 5.000 Kilogramm, was einer Überladung von 1.500 Kilogramm /42,85 Prozent entspricht. Bezogen auf die Nutzlast waren dies fast 200 Prozent!
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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