Corona-Pandemie: So geht es an den Schulen weiter
Von Wolfgang Tischler
Die Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wieder in Präsenz unterrichtet.
Region. Nach der gestrigen Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen (Wir berichteten), wurden heute die Bedingungen für Rheinland-Pfalz für den Schulunterricht bekannt gegeben.
Wo ein Mindestabstand von 1,50 Meter aufgrund der räumlichen Situation im Unterricht nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schüler sind verpflichtet an den Präsenzphasen teilzunehmen. Die Entscheidung ist nicht mehr den Eltern überlassen.
Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemäß umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten.
Die Lehrkräfte und die übrigen Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schüler der weiterführenden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für Schüler der Klassen 1 bis 4 und der Unterstufen in den Förderschulen werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafür ist, dass die jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind.
Für die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen dann alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen. Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.
Für die Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden.
Hier geht es zum Hygieneplan für die Schulen.
woti
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