Solaroffensive von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen im Stadtrat Hachenburg
In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung am 15. Dezember 2020 ein ambitionierteres Klimaschutzkonzept als die Zielvorgaben der EU oder des Bundes beschlossen: Bis 2030 sollen wir in Rheinland-Pfalz unseren Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugen.
Hachenburg. Dazu braucht es mindestens die Verdoppelung der Windkraft und eine Verdreifachung der Solarenergie. Solarenergie ist ein wichtiger Baustein des kommunalen Klimaschutzes. Die Nutzung der Solarenergie für Photovoltaik (PV) rechnet sich durch das inzwischen novellierte und hinsichtlich der wichtigen Eigenversorgung optimierte Erneuerbare Energien Einspeisegesetz, muss zukünftig ausgebaut werden und sollte deshalb auch in der Stadt und der Verbandsgemeinde Hachenburg verstärkt zum Einsatz kommen.
Das Klimaschutzkonzept identifiziert bei Ausnutzung aller potenziellen Dachflächen ein Zubauvolumen von 5.000 Megawattstunden pro Jahr (MWh/a ) auf dann insgesamt 80.000 MWh/a. Damit würde die Stromerzeugung aus PV-Anlagen mit der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen gleichziehen. Die CO2-Emissionen könnten um 22.000 t/a reduziert werden.
Aber auch der Anteil der solaren Wärme könnte zur Verdrängung fossiler Primärenergie verstärkt eingesetzt werden.
Die Verbandsgemeinde Hachenburg partizipiert nicht nur in klimaschutzpolitischer, sondern auch in ökonomischer Hinsicht am Stromertrag aus dem Hachenburger Solar Park. Daneben wird eine eigene PV-Anlage auf dem Dach des Hochbehälters Hachenburg betrieben, die gut ¼ des dortigen Strombedarfs deckt. Weitere Projekte, wie auf dem Dach des Löwenbades, befinden sich in der Pipeline.
Die Verpachtung von Dachflächen, wie beispielsweise am Feuerwehrhaus Hachenburg, runden das aktuelle Engagement ab.
Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen im Stadtrat darauf verständigt folgende Anträge zu stellen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mindestens 1x im Jahr analoge / digitale Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf Hausdächern, -fassaden, Solarzäune und sogenannte „Balkonmodule“ (Steckdosen-Module) unter Heranziehung der/des Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers der Verbandsgemeinde Hachenburg zu organisieren. Zur Darstellung von Potenzialflächen auf Bestandsgebäuden kann das Solarkataster einbezogen und Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren an die Hand gegeben werden. Auf Fördermöglichkeiten von Bund und Land sowie auf die verschiedenen Nutzungsarten des erzeugten Stroms (Eigennutzung, Einspeisung) und deren absehbare Wirtschaftlichkeit ist hinzuweisen.
2.
3. Die Stadt Hachenburg hat bei kommunalen Grundstücksverkäufen der Stadt, städtebaulichen Verträgen und in Bebauungsplänen im Zusammenhang geplanter Gewerbebebauung, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit und des Solarkatasters, die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen grundsätzlich vorzugeben. Eine Anlage kann auch über Dritte errichtet oder betrieben werden.
4.
Die Verwaltung wird beauftrag, eine Solarrichtlinie zu erarbeiten, die auch Ausnahmetatbestände (zum Beispiel Intensivbegrünung von Dächern) von der Installationsvorgabe konkret definiert. Ein Äquivalent für gleichwertige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele soll dabei formuliert werden. Bei Ansiedlungsgesprächen für Gewerbeflächen soll die/der Klimaschutzmanager/in der Verbandsgemeinde Hachenburg eingebunden werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit kommunale Liegenschaften zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden können (Solarparkplätze, Solarzellen-Dächer, Solartracker). Bei technischer und wirtschaftlich vertretbarer Eignung sollen entsprechende Anlagen realisiert werden. Hier bietet es sich an, zunächst die Expertise der Verbandsgemeindewerke einzuholen, die verschiedene Betreibermodelle untersuchen und bewerten kann, um eine optimale und risikoreduzierte Realisierung zu ermöglichen.
Photovoltaik rechnet sich auch für private Hausbesitzer. Hier sollte die Verwaltung eine Informationskampagne starten, um mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und dem vorhandenen Solarkataster für die Installation von Anlagen im Bestand oder bei Neubauten zu werben. Dabei soll über die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes informiert werden. Im Rahmen der Solaroffensive des Landes Rheinland-Pfalz wurden vor kurzem 14 Millionen Euro zusätzlich aus dem Corona-bedingten Nachtragshaushalt für die Photovoltaik bewilligt. Die Integration eines Speichers oder einer Wallbox soll hierbei zukünftig auch durch Zuschüsse honoriert werden. (PM)
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