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Nachricht vom 16.03.2021
Region
Corona im Westerwaldkreis: Aktuell 143 mit Mutationen Infizierte
Das Gesundheitsamt Montabaur meldet am Mittwoch, den 17. März insgesamt 4.840 (+34) bestätigte Corona-Fälle. Der Westerwaldkreis verzeichnet aktuell 269 aktiv Infizierte, davon 143 Mutationen.
Montabaur. Der aktuelle Inzidenzwert liegt laut Berechnung des Landes bei 80,7 (Landesdurchschnitt 66).

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Update: Die Testergebnisse des Ersttestes sind negativ.

Realschule plus Salz
Ein positiver Fall. Es befinden sich 21 Personen in Quarantäne. Die Testungen fanden/finden gestern und Ende dieser Woche statt.

Anzahl der Impfungen im Westerwaldkreis Stand 16. März
Erst-Impfungen: 12.278
Zweit-Impfungen: 3.110

Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Infizierte gesamt/Verstorbene/Genesene

Bad Marienberg 530/25/474
Hachenburg 421/8/378
Höhr-Grenzhausen 334/5/324
Montabaur 995/21/938
Ransbach-Baumbach 419/18/381
Rennerod 367/6/332
Selters 435/9/412
Wallmerod 314/8/288
Westerburg 421/12/371
Wirges 604/10/551

Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises - gültig ab dem heutigen Mittwoch zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßahmen
Nachdem die Inzidenz-Zahlen sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Kreis stabil über der Marke 50 sind, hat der Westerwaldkreis nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie gilt ab Mittwoch (17. März) 0:00 Uhr vorläufig bis 28. März. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Die Änderungen im Überblick:
• Der Einzelhandel ist grundsätzlich geschlossen. Ausgenommen sind: Geschäfte für Lebensmittel und Getränke, Drogerien, Babyfachmärkte, Wochenmärkte (soweit Angebot dem zulässigen Einzelhandelssortiment entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetreibe, Gartenbaumärkte.

• Für die übrigen gewerblichen Einrichtungen gilt: Terminshopping mit einem Kunden oder einer Kundin pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

• Amateur- und Freizeitsport ist in Einzelsportarten nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Das Abstandsgebot gilt während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport kann nur in Gruppen bis 20 Kindern bis 14 Jahren plus Trainer im Außenbereich stattfinden. Das Abstandsgebot gilt während des gesamten Trainings.

• Probe-/Auftrittsbetrieb in der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
 
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