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Nachricht vom 16.11.2010
Region
Neue Aufenthaltskarte für Ausländer kommt
Ausländer erhalten von nun an einen neuen Ausweis. Die Aufenthaltskarte wird durch den neuen elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT, ersetzt. Notwendig dazu sind Fingerabdrücke und ein biometrisches Passfoto. Vor der Beantragung sollte unbedingt ein Termin mit der Ausländerbehörde vereinbart werden.
Auf der neuen elektronischen Aufenthaltskarte für Ausländer werden auch zwei Fingerabdrücke gespeichert.Westerwaldkreis. Zwei Fingerabdrücke, ein digitales Foto und Kreditkartenformat: Ab Mai 2011 sollen Ausländer ähnlich dem neuen Personalausweis einen „elektronischen Aufenthaltstitel“ (eAT) im EC-Kartenformat erhalten. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit diesen biometrischen Daten die Fälschungssicherheit der Aufenthaltstitel zu verbessern und so die illegale Einwanderung zu verringern.

Die Einführung der neuen Chipkarte für Ausländer war vor zwei Jahren vom EU-Ministerrat beschlossen worden. Verpflichtend ist er für all jene, die einen sogenannten Aufenthaltstitel haben. Wer länger hier ist, als ein Visum gestattet und beispielsweise hier arbeitet, braucht demnächst also diesen elektronischen Aufenthaltstitel. Der neue Ausweis ersetzt den bisherigen Aufenthaltstitel, der bislang in den Pass eines Ausländers eingeklebt wurde. Alle Ausländer, auch Kinder, erhalten bei der Erteilung, Verlängerung und Übertragung ihrer Aufenthaltserlaubnis diese neue elektronische Aufenthaltskarte. Nicht betroffen hiervon sind EU-Bürger. Die herkömmlichen Aufkleber behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Die Gebühr wird sich für den neuen eAT voraussichtlich um durchschnittlich 40 Euro erhöhen.

Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale, wie Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, Nebenbestimmungen sowie die persönlichen Daten gespeichert sind. Diese Karte enthält ähnlich dem neuen Personalausweis verschiedene Zusatzfunktionen. Sie dient dem Inhaber im Internet als Online-Ausweisfunktion und kann bei Bedarf auch mit einer elektronischen Signaturfunktion ausgestattet werden.

Mit der Online-Ausweisfunktion haben Ausländer die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird um einiges vereinfacht und das Anmelden in Internetportalen sowie das Ausfüllen von Formularen erleichtert. Mit der elektronischen Signatur kann man online eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten.

Ob der Inhaber die neuen vielfältigen Möglichkeiten des eAT nutzen möchte, kann sowohl bei der Ausgabe als auch jederzeit nachträglich entschieden werden. Ausländer müssen zur Abgabe der Fingerabdrücke persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. „Das Antrags- und die Ausgabeverfahren des eAT - egal ob mit oder ohne Zusatzfunktion – ist für die Ausländerbehörde extrem zeitaufwendig“, erklärt Elisabeth Augel, Leiterin der Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung in Montabaur. So muss jeder Ausländer für die Beantragung des Aufenthaltstitels zur Speicherung der Fingerabdrücke zunächst persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Neben der Speicherung der Fingerabdrücke werden unter anderem die Unterschrift und das biometrische Lichtbild mit einem Spezialscanner digitalisiert. Zusätzlich werden bei Bedarf noch die Zusatzfunktionen der Karte in einem zeitraubenden Verfahren frei geschaltet. „Dies alles ist für die Ausländerbehörde neben der eigentlichen Sachbearbeitung mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden“, so Augel“, „wodurch es besonders in der Anfangszeit vermehrt zu Wartezeiten kommen kann.“ Deshalb empfiehlt die Behördenleiterin für die Beantragung des eAT unbedingt einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe startet am 1. Dezember unter den bekannten Rufnummern der Sachbearbeiter unter Tel. 02602/124-310.
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