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Nachricht vom 18.11.2010 |
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Region |
Tipps zum Fahren bei Eis und Schnee |
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Eins ist sicher: Auch wenn die aktuellen Temperaturen nur wenig an die kalte Jahreszeit erinnern, der Winter kommt. Wie man sich als Fahrzeugführer am besten auf die kalten Temperaturen vorbereitet und wie man sich vor allem bei Schnee und Eis im Straßenverkehr verhält, erklärt die Polizei mit ein paar Tipps zu Wintergefahren. |
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Region. Jedes Jahr dasselbe Bild: Unnötige Staus durch querstehende Lkw an Steigungsstrecken, Autos im Straßengraben und folgenschwere Verkehrsunfälle sorgen für Stress und Ärger. Vieles davon lässt sich vermeiden. Viele Kraftfahrzeugführer lassen sich immer wieder vom Winter überraschen. Auch wenn die Temperaturen erst einmal keine glatten Fahrbahnen vermuten lassen, plötzlich friert und schneit es. Und damit passieren zahlreiche Unfälle, die auf eine falsche Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen sind.
Winterreifen sind unbedingt notwendig
Für den verantwortungsbewussten Kraftfahrzeugführer beginnt die Vorbereitung auf den Winter mit der Montage von Winterreifen. Wer bis jetzt keine geeignete Bereifung aufgezogen hat und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, der sollte sich beeilen. Denn wer mit nicht geeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen unterwegs ist, der muss mit einem Bußgeld rechnen, erst recht, wenn dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Hier riskiert der Unfallverursacher auch, von seiner Versicherung in Regress genommen zu werden. Die beste Bereifung nützt allerdings nichts, wenn nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wird. Grundsätzlich zu beachten ist: Nicht zu viel Gas geben, genügend Abstand zum Vordermann haben und immer mit Licht fahren.
Auf Brücken lauert Gefahr
Besonders gefährlich sind Brücken, wenn sich trotz wärmerer Luft auf der Fahrbahnoberfläche Reif- oder Kondensationsglätte, sogenannte „überfrierende Nässe“, bildet. Bereits bei + 3 Grad Celsius besteht die Gefahr von Straßenglätte. Starker Seitenwind kann ein Fahrzeug von der Fahrbahn drücken. Das gilt besonders bei höheren Geschwindigkeiten und bei Fahrzeugen mit hohem Aufbau wie beispielsweise Lkw, Busse und Wohnmobile. Auch hier gilt: Bei starkem, böigem Wind die Geschwindigkeit deutlich reduzieren. Plötzliche Windstöße drohen hier besonders auf Brücken, nach Schallschutzwänden und beim Überholen von Lkw.
Wichtig ist es außerdem, längere Fahrzeiten einzurechnen. Dies vermeidet unnötigen Stress und eine gewagte Fahrweise. Vor längeren Fahrten und vorhergesagten Schneefällen ist es sinnvoll, nur mit vollem Tank zu starten. Zudem sollte man eine „Notausrüstung“ mit im Wagen haben, um im Falle eines Staus mit warmen Decken, etwas Proviant und Getränken versorgt zu sein.
Sehen und gesehen werden
Ausreichende Sicht sollte nach allen Seiten vorhanden sein. Zugefrorene Scheiben müssen von Eis befreit werden. Sonst droht ein Verwarnungsgeld und bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sogar ein Bußgeld mit Punkten in Flensburg. Zur „angepassten Ausrüstung“ gehören auch genügend Scheibenwischwasser mit Frostschutzzusatz. Außerdem sollte man regelmäßig Scheinwerfer und Rück-/Bremsleuchten reinigen. Die Scheinwerfereinstellung kann in einer Werkstatt überprüft werden.
Immer wieder ein Ärgernis für nachfolgende Fahrzeugführer: Die Nebelschlussleuchte
Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern zulässig. Dann darf die Geschwindigkeit auch nicht mehr als 50 Stundenkilometer betragen. Bei Regen oder Schneetreiben alleine ist der Betrieb nicht zulässig. Als Anhaltspunkt gilt der Abstand der Leitpfosten (auf Autobahnen beträgt der Abstand 50 Meter).
Gefährliche Dachlasten: Eis und Schnee auf Lkw
Anhaltende Minustemperaturen führen zu Eisbildung vor allem auf Dächern und Planen von Lkw: Gefährliche Geschosse, die im schlimmsten Fall schwere Verkehrsunfälle verursachen können. Bevor ein Fahrzeugführer losfährt, muss er Schnee, Eis oder sonstige Fremdgegenstände vom Fahrzeugdach oder der Plane entfernen. Wird dadurch ein Verkehrsunfall verursacht, so haftet der Fahrzeugführer. Dies gilt im Übrigen auch für Schneeansammlungen auf Autos. |
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Nachricht vom 18.11.2010 |
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