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Nachricht vom 10.06.2021 |
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Politik |
GVWG verabschiedet: Pflege wird verbessert |
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Mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) am 11. Juni 2021 bringt der Bundestag wichtige Verbesserungen zur Stärkung der Beschäftigten in der Pflege auf den Weg. Zudem sorgt er für eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien. |
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Wirges. "Mit dem heutigen Beschluss setzen wir wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und für die Beschäftigten in der Pflege um“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Weber die am Freitag verabschiedete Pflegereform. Sie umfasst weitreichende Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung in der Pflege.
Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen.
„Das ist ein Meilenstein und er ist gut und wichtig“, betont Weber, MdB. „Der Erfolg gebührt Olaf Scholz und Hubertus Heil, denn durch den Druck, den sie nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit ihrem Vorschlag für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz aufgebaut haben, konnten wir diesen Durchbruch für die Beschäftigten in der Pflege erreichen. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt.“
Außerdem werden Leistungen für Pflegebedürftige, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege, erhöht. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile (inklusive Ausbildungsumlage) gesenkt. Und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Im ersten Jahr werden 5 Prozent, nach 12 Monaten 25 Prozent und nach 24 Monaten 45 Prozent übernommen. Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen dann 70 Prozent, im Durchschnitt sind das über 600 Euro pro Monat. Von dieser höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten am 1. Januar 2022 etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.
Mit der Reform wird zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu 10-tägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen. Die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird verbessert. „Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb war es für uns zentral, dafür eine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Nur dann werden Anbieter auch zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen und -plätze schaffen“, erläutert Gabi Weber.
Die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels ist ein weiterer Schwerpunkt der Pflegereform. „Neben der Bezahlung wollen wir vor allem auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar verbessern. Dafür braucht es mehr Personal!“, betont die Abgeordnete Weber. Pflegekräfte erhalten zudem zukünftig mehr Entscheidungskompetenzen.
Zur Finanzierung wurde erstmals ein jährlicher Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro zur Pflegeversicherung verankert. „Für einen solchen Zuschuss haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion lange stark gemacht“, so Gabi Weber. „Die heutigen Reformschritte sind wichtige Weichenstellungen. Aber sie können nur ein Anfang sein. Der nächste Schritt muss eine echte Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile und eine solidarische Finanzierung der Pflege durch Einführung einer Pflegebürgerversicherung sein.“ (PM)
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Nachricht vom 10.06.2021 |
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