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Nachricht vom 17.09.2021 |
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Region |
Corona: 301 aktive Fälle im Westerwaldkreis - Leider sind zwei weitere Menschen verstorben |
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Mit Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz gilt demnach nicht mehr allein maßgeblich für Einschränkungen. Der Westerwaldkreis verzeichnet derzeit zum Glück sinkende Zahlen. |
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Westerwaldkreis. Seit Wochenbeginn gilt in Rheinland-Pfalz ein neues System bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neben den bisher geltenden Inzidenzzahlen werden ebenso die statistischen Werte der Behandlungen in einem Krankenhaus, sowie die Auslastung der verfügbaren Intensivbetten berücksichtigt. Erst wenn zwei von drei festgelegten Grenzwerten überschritten werden, steigt die Warnstufe.
Basierend auf den erstmals vom Landesuntersuchungsamt veröffentlichten Leitindikatoren (Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) gilt für den Westerwaldkreis seit Sonntag, 12. September, die Warnstufe 1. Kein einziger Wert erreicht die Bedingung für eine höhere Stufe. Mit einer Inzidenz von 71,5, einer Hospitalisierungsrate von 2,1 und einer Intensivbetten-Auslastung von 4,83 steht der Westerwaldkreis aktuell im Landesvergleich gut dar. Die Landesinzidenz, den das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz ermittelt hat, liegt mit 73,9 leicht darüber, ebenso die Intensivbettenauslastung mit 4,95. Die Werte im Westerwaldkreis sinken seit Tagen weiter ab. Auch die Inzidenz der unter 20-Jährigen im Westerwald ist deutlich unter 100 gesunken (nur noch 91,4).
Das könnte zu der optimistischen Annahme führen, die laufende Welle sei bereits überstanden. Leider sind die Nachbargebiete, allen voran der Kreis Altenkirchen stärker betroffen. Es könnte deshalb noch eine weitere Infektionskette in den Westerwaldkreis übergreifen, weshalb derzeit noch immer Disziplin geboten ist. Einen vollständigen Lockdown indes schließt die Landesregierung aktuell komplett aus. Dennoch kann es bei steigender Warnstufe dazu kommen, dass lediglich Geimpfte und Genesene bestimmte Locations aufsuchen dürfen.
Weniger Schüler müssen in Quarantäne
Nach Änderung der Absonderungsverordnung des Landes haben sich auch Änderungen bei der Kontaktnachverfolgung in Schulen ergeben. Dutzende von Fällen an diversen Schulen und Kindertagesstätten brachten in den vergangenen Wochen immer wieder Kinder und Jugendliche klassen- und gruppenweise in Quarantäne, obwohl nur in wenigen Fällen Folgeinfektionen nachgewiesen werden konnten. Seit Wochenbeginn entfällt das mit der 26.
Coronabekämpfungsverordnung der Landesregierung. So besteht nunmehr an Schulen in der Regel nur für die infizierte Person selbst eine sogenannte Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmer der Lerngruppe müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen allerdings strengere Maßnahmen ergreifen.
In Kindertagesstätten müssen sich die positiven Kinder oder Betreuungspersonen in Absonderung begeben. Die Kita-Gruppe muss eine Absonderung bis zur Vorlage eines negativen PCR-Tests einhalten, wobei es keine Vorgaben für den Zeitpunkt der Abnahme des Tests gibt. Ausnahmen gibt es jeweils für geimpfte und genesene Personen.
Die Informationen zu Quarantänefällen und anschließenden Testungen in Schulen und Kindertagesstätten durch die Kreisverwaltung entfällt damit künftig komplett.
Voller Impfschutz für fast 55,8 Prozent der Westerwälder
Beim Landesimpfzentrum in Hachenburg, den Hausärzten im Westerwaldkreis und den mobilen Impfteams wurden mit Datenstand bis zum 16. September 121.666 Personen erstgeimpft, das sind 1.290 Personen mehr, als eine Woche zuvor. Die komplette Impfung einschließlich der Zweitimpfung erhalten haben 113.110 Personen, also 1.788 Personen mehr, als eine Woche zuvor.
Mit Stand 31. Dezember 2020 leben insgesamt 202.830 Menschen in den 192 Ortsgemeinden im Westerwaldkreis. Mit einer maximalen Immunisierung binnen 14 Tagen nach Injektion der Zweitimpfung heißt das de facto, dass bis zum 1. Oktober knapp 55,8 Prozent der Bevölkerung im Westerwaldkreis den vollständigen Impfschutz genießen.
Landesimpfzentrum
Alle Personen ab 12 Jahre können sich noch bis zum 29. September im Landesimpfzentrum des Westerwaldkreises in Hachenburg, Am Schwimmbad 2, ohne Termin impfen lassen. Gewählt werden kann zwischen den Impfstoffen von Biontech (für Kinder unter 18 Jahren verbindlich) und Johnson & Johnson. Bei Minderjährigen muss ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Alle Personen, die bereits eine Impfung in einem Impfbus erhalten haben, können ebenfalls für die Zweitimpfung ins Landesimpfzentrum kommen. Der Abstand zwischen den Impfungen sollte bei dem Impfstoff von Biontech mindestens 21 bis 42 Tage betragen.
Für Personen, die eine zweite Impfung mit dem Impfstoff von Moderna benötigen: Hier muss der Abstand zwischen den Impfungen mindestens 28 bis 42 Tage betragen. Eine Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna wird im Landesimpfzentrum durchgeführt am Samstag, 25. September. Alle Impfungen finden statt zwischen 9 und 17 Uhr.
Achtung:
An folgenden Tagen ist das Impfzentrum geschlossen:
Samstag, 18. September,
Sonntag, 19. September,
Sonntag, 26. September,
Donnerstag, 30. September
Aktive Fälle nach Verbandsgemeinden:
Bad Marienberg 23(-2)
Hachenburg 20 (-16)
Höhr-Grenzhausen 21 (+-0)
Montabaur 79 (+18)
Ransbach-Baumbach 16 (-6)
Rennerod 15 (-3)
Selters 25 (+2)
Wallmerod 18 (-7)
Westerburg 16 (-11)
Wirges 68 (+18)
Westerwaldkreis 301(-1)
Die Vergleichswerte in Klammern gelten seit dem 10. September, zeigen also die Veränderungen innerhalb einer Woche an. Abgesehen von Ausbrüchen in Montabaur und Wirges sind die Fälle in den Verbandsgemeinden abgesehen von Selters rückläufig.
Leider verstarben in dieser Woche an oder mit Covid ein 83-Jähriger in Montabaur und eine 90-Jährige in Wirges.
Weitere Informationen hier.
Eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen finden sich auf der Seite der Landesregierung unter Corona-Regeln im Überblick. (PM)
Quellen: Westerwaldkreis, Landesuntersuchungsamt, Landesimpfzentrum, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.
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Nachricht vom 17.09.2021 |
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