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Pressemitteilung vom 23.10.2021 |
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Region |
Radweg Rehe: Diskussion auf eine faire und sachliche Ebene zurückführen |
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Im Zuge der Berichterstattung über die Abholzung im Rahmen der Sanierung des Radwegs in Rehe erreichte unsere Redaktion folgende Stellungnahme, welche wir unverändert veröffentlichen. Zur aktuellen Berichterstattung zum Radweg in Rehe nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod wie folgt Stellung: |
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Rennerod / Rehe. Die aktuelle Diskussion zu den Arbeiten am Radweg Rehe muss aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod auf eine faire und sachliche Ebene zurückgeführt werden. Anstatt das direkte Gespräch mit den Verantwortlichen der Verwaltung zu suchen, wurde zu Beginn der Maßnahme ein regelrechter unsachlicher „Shitstorm“ in den sozialen Medien losgetreten, der auch vor der massiven Diffamierung von Mitarbeitern der Verwaltung keinen Halt gemacht hat. Das ist aus Sicht der Verwaltung keine Grundlage für einen fairen Meinungsaustausch, zumal bei Maßnahmen der Verkehrssicherung rechtliche Handlungs- und Haftungspflichten bestehen, die nicht pauschal ignoriert werden können.
Die am Radweg auf dem alten Bahndamm in Rehe durchgeführten Arbeiten sind der Verkehrssicherungspflicht an einem viel genutzten Rad- und Wanderweg und der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Wegzustandes geschuldet. Der Radweg wurde Ende der 80er-Jahre gebaut. Im Laufe der Jahre verlor die wassergebundene Deckschicht ihre Fähigkeit, Wasser zu versickern. Dies wurde nicht nur durch Verschleiß verursacht, sondern durch den Eintrag von Schmutz und Pflanzenresten beschleunigt. Die Bankette sind ebenfalls in die Höhe gewachsen, sodass eine geregelte Ableitung von Wasser verhindert wurde.
Darüber hinaus fand in diesen rund 30 Jahren auch ein nahezu unbegrenzter Bewuchs am Fahrbahnrand statt. Da der Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Rennerod – Herborn angelegt wurde, besteht der Untergrund des Fahrbahnrands beidseitig in weiten Teilen oberflächlich nur aus einer dünnen Erdbodenschicht und im Untergrund überwiegend aus dem breiten, groben Schotterbett des ehemaligen Bahndamms. Dies beeinträchtigte die Standfestigkeit des Randbewuchses zusätzlich zu der festgestellten Fäulnis beziehungsweise Krankheit des Bewuchses. Dass die Verkehrssicherungspflicht keine Ausrede ist, belegt die Tatsache, dass es in der jüngsten Vergangenheit vermehrt zu nicht geringfügigen Astbrüchen und Behinderungen auf dem Weg gekommen ist.
Die Bankette werden nur zur Wiederherstellung der ursprünglichen Wegbreite und zur Abflussmöglichkeit von Niederschlagswasser mit einem Gräter abgeschoben. Die obere Schicht des Weges ist verschlissen und wird mit neuem Split aufgewertet.
Da es der Verbandsgemeindeverwaltung bekannt war, dass Arbeiten im „Landschaftsschutzgebiet Krombachtalsperre“ besonders zu betrachten sind, wurde die zuständige Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung bereits im Vorfeld mit eingebunden. Der Umfang der erforderlichen Arbeiten wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und natürlich auch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens rechtlich abgesichert. Hierzu besteht eine rechtskräftige Genehmigung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes.
Aufgrund Beschwerden aus der Bevölkerung bei Durchführung der Maßnahme hat sich die Naturschutzbehörde selbst ein Bild der ausgeführten Arbeiten gemacht und der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt, dass die Auflagen und Vorgaben der Genehmigungsbehörde eingehalten wurden und seitens der Fachbehörde kein Grund zur Beanstandung besteht.
Die am 22. Oktober in Rehe durchgeführte Versammlung wurde weder hinsichtlich ihrer Terminierung, noch ihres Ablaufs zuvor mit der Verbandsgemeindeverwaltung abgestimmt. Es erfolgte lediglich eine schriftliche Einladung gleichzeitig mit der Bewerbung der Versammlung – ohne Angabe des Veranstalters – in sozialen Medien. Hierauf wurde seitens der Verwaltung durch den Bürgermeister – schriftlich und in einem einvernehmlichen persönlichen Telefonat mit dem Mitunterzeichner des Einladungsschreibens Herrn Ebendorff – die Absage ausführlich begründet. Das Absageschreiben sowie die damit verbundene ausdrückliche Einladung zum Dialog hat folgenden Gesamtwortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ebendorff,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 14.10.2021 bezüglich des Radwegs in Rehe.
Der Umfang der erforderlichen Arbeiten wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abgestimmt und natürlich auch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zur Wiederherstellung des ursprünglichen Wegzustandes rechtlich abgesichert.
In der vergangenen Woche hat sich die Untere Naturschutzbehörde selbst ein Bild der ausgeführten Arbeiten gemacht und bestätigt, dass die Auflagen und Vorgaben der Genehmigungsbehörde eingehalten wurden und dass seitens der zuständigen Fachbehörde kein Grund zur Beanstandung der Arbeiten besteht.
Leider wurde von Ihnen beziehungsweise den Unterzeichnern Ihres Schreibens nicht zunächst das sachliche Gespräch mit der Verbandsgemeindeverwaltung gesucht, sondern unmittelbar die Kommunikation über soziale Medien, eine nicht originär zuständige Landesoberbehörde sowie die Presse gewählt. Bedauerlicherweise wurde auch die von Ihnen terminierte Veranstaltung beziehungsweise eine Beteiligung daran im Vorfeld nicht mit meiner Verwaltung abgestimmt.
Vor dem Hintergrund der dadurch leider aufgeheizten Stimmung und der Diffamierung von Mitarbeitern der Verbandsgemeinde ist eine Teilnahme der Verbandsgemeindeverwaltung an Ihrer Versammlung nicht zielführend. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass kein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung zu diesem Termin kommen wird.
Gerne stehe ich allerdings Ihnen, Herr Ebendorff, sowie den Unterzeichnern Ihres Schreibens für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.“
Um den Dialog mit den Kritikern der Maßnahme aufzugreifen und in eine sachliche Form zu führen, hat der Bürgermeister die Unterzeichner des Einladungsschreibens zu einem persönlichen Gespräch mit den Verantwortlichen der Verwaltung eingeladen. Dabei sollen aus Sicht der Verwaltung zunächst die vielfältigen Gründe von Fällarbeiten und deren unterschiedliche Zuständigkeiten erläutert werden. Nur ein Bruchteil der im Gebiet der Verbandsgemeinde Rennerod in der jüngsten Vergangenheit durchgeführten Fällarbeiten liegen tatsächlich in der Verantwortung der Verbandsgemeinde, was in der aktuellen Diskussion leider durchgehend missachtet wird. Ebenso sollen Vorschläge des Bürgermeisters für die Zukunft, zum Beispiel geeignete Neuanpflanzungen am Radweg, sowie die Anregungen der Kritiker besprochen werden.
Diese sachliche Grundlage ist insbesondere auch erforderlich, da – wie es auch aus der aktuellen Berichterstattung ersichtlich ist – grundlegende rechtliche und tatsächliche Fakten zur Verkehrssicherung, die damit verbundene Handlungspflicht sowie Haftung der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter von Teilen der Kritiker konsequent ignoriert werden.
Nicht zuletzt kam es in den sozialen Medien im Vorfeld der Veranstaltung zu einer Vielzahl von massiven Diffamierungen der Verbandsgemeinde sowie von Mitarbeitern der Verwaltung, die für ein einvernehmliches Miteinander nicht zielführend sind.
Die Einladung zu einem fairen und sachlichen Dialog mit den Kritikern ist seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ausdrücklich ausgesprochen und gewünscht. (PM)
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Pressemitteilung vom 23.10.2021 |
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