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Nachricht vom 04.11.2021
Region
Westerwaldkreis: Neue Corona-Verordnung kommt - Noch eine Frau verstorben
Der Anteil an Intensivbetten wegen Covid-19 übersteigt inzwischen deutlich die 5-Prozent-Marke. Zum Impfangebot im Gesundheitsamt Montabaur erschienen zeitweise mehr Menschen, als Impfstoff zur Verfügung stand. Die Landesregierung wird sehr bald eine 27. Corona-Verordnung in Kraft setzen.
SymbolbildWesterwaldkreis. Das Coronavirus wütet weiter. Aktuell liegt die Inzidenz im Westerwaldkreis noch bei 83,3. Im benachbarten Kreis Altenkirchen wurde inzwischen die 100-Marke überschritten. Die Zahl der aktiven Fälle in der am stärksten betroffenen Verbandsgemeinde Rennerod steigt rasant weiter auf inzwischen 91. Eine 80-Jährige ist jüngst durch Covid-19 verstorben. Auch in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg sind inzwischen mehr als 50 aktive Fälle bekannt.

Die Auslastung der Intensivbettenkapazität liegt mittlerweile bei 5,31 Prozent. Bei 6 Prozent wird eine neue Warnstufe ereicht. Das Impfangebot, das vom Gesundheitsamt in Montabaur durchgeführt wird, wurde von Anfang an so stark wahrgenommen, dass zeitweise der Impfstoff nicht mehr ausreichte. Die Aktion wird weiterhin angeboten und zwar jeden Donnerstag zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr im Peter-Paul-Weinert-Saal der Kreisverwaltung, Peter-Altmeier-Platz 1 in Montabaur.

27. Coronabekämpfungsverordnung

Die Landesregierung wird schon am kommenden Montag, dem 8. November, die 27. Coronabekämpfungsverordnung in Kraft setzen. Drei wesentliche Punkte werden geändert: Trotz der aktuell steigenden Zahlen wird es Lockerungen bei Außenveranstaltungen geben. Daneben werden sogenannte Booster-Impfungen, also eine dritte Impfspritze für alle, deren zweite Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt, forciert. Auch wird es eine deutlich verstärkte Testpflicht für Ungeimpfte, vor allem im Pflegebereich, geben. Laut Erklärung der Landesregierung sehe man aktuell vor allem eine Pandemie der Ungeimpften.

Die Regelungen werden auch dann weiter gelten, wenn der Deutsche Bundestag am 25. November das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite verkünden wird, denn dies bedeute nicht, dass die Pandemie vorbei sei. Ab Mitte November sollen landesweit in zehn Krankenhäusern zu bestimmten Tagen weitere Impfungen durchgeführt werden. Zudem werden die Einsatztermine der mobilen Impfbusse verdoppelt. Bis zum Jahresende sollen landesweit 500 Stellen angefahren werden.

Erleichterungen soll es im Freien geben. So können Weihnachtsmärkte und Martinsumzüge ohne Maske und ohne Kontakterfassung besucht werden. Auch die Begrenzung von 25.000 Besuchern wntfällt. Ebenso entfällt die Personenbegrenzung von einer Person je fünf Quadratmetern in öffentlichen und gewerblichen Räumen. In Hotelbetrieben brauchen in der Warnstufe 1 keine Masken getragen zu werden, wenn die Anzahl der nicht-immunisierten Personen kleiner als 25 ist. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt weiterhin die 2G+-Regel.

(Quellen: Landesuntersuchungsamt, Landesregierung, Kreisverwaltung, Redaktion)
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