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Pressemitteilung vom 23.11.2021 |
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Region |
Energieberatung Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich häufig |
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Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Energietipp mit. |
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Westerwaldkreis. Die Dämmung der Kellerdecke ist eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da die Materialkosten vergleichsweise niedrig ausfallen. Bei der Beauftragung eines Fachbetriebes erhöhen sich die Kosten entsprechend. Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, sodass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen.
Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von 10 bis 12 Zentimetern haben, abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
in Montabaur am Donnerstag, dem 9. Dezember von 15 bis 18.45 Uhr.
in Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, dem 15. Dezember von 15 bis 18 Uhr.
in Hachenburg am Donnerstag, dem 9. Dezember von 12 bis 16.30 Uhr.
in Rennerod am Donnerstag, dem 6. Januar 2022 von 16.15 bis 19.15 Uhr.
in Westerburg am Donnerstag, dem 13. Januar 2022 von 16 bis 18.15 Uhr.
Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucher unter 0800 60 75 600 (kostenfrei) sowie unter energie@vz-rlp.de. (PM)
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Pressemitteilung vom 23.11.2021 |
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