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Nachricht vom 16.12.2021
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Arbeitslosmeldung: Ab 2022 im Westerwaldkreis auch online möglich
Ab kommenden Jahr ist ein persönliches Erscheinen zur Arbeitslosmeldung im Westerwaldkreis nicht mehr erforderlich. Es genügt ein Identitätsnachweis mit Online-Funktion.
SymbolbildWesterwaldkreis. Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue e-Service macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr erforderlich.

Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die online-Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.

Alternativ zur Online-Meldung bleibt die Möglichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung gibt es hier. (PM)
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