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Nachricht vom 27.02.2011 |
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Region |
Neue Wege in der Gründungsfinanzierung |
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Die KfW-Bankengruppe, die Förderbank des Bundes, wird ihre Förderung für Gründungen und mittelständische Unternehmen neu regeln. Das bisherige Förderangebot wird ab dem 1. April umgestellt auf den KfW-Gründerkredit für Gründer und den KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen. Darauf weist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwald (WFG) hin. |
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Region. Der „KfW-Gründerkredit – StartGeld“ tritt die Nachfolge für das Förderprogramm KfW-StartGeld an, das zum 31. März eingestellt wird. Wie das KfW-StartGeld richtet sich der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld an Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe). Auch Unternehmensnachfolger dürfen das Darlehen nutzen. Gefördert werden zum Beispiel Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen. Auch können der Kaufpreis für ein Unternehmen, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld darf auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen nur im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Nebenerwerb mittelfristig (etwa drei Jahre) zu einem Vollerwerb wird. Der Finanzierungshöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Außerdem können neuerdings 30.000 Euro statt nur 20.000 Euro für Betriebsmittel (z.B. Auffüllen des Warenlagers) gewährt werden. Die KfW verlangt für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 25.000 Euro keinen Liquiditätsplan. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld kann für eine erneute Existenzgründung nach einem unternehmerischen Scheitern genutzt werden, auch dann, wenn der Kreditnehmer seinen vorherigen Kredit nicht zurückzahlen konnte. Antragsteller müssen beim KfW-Gründerkredit - StartGeld bankübliche Sicherheiten mitbringen. Das Förderdarlehen ist standardmäßig mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet.
Der „KfW-Gründerkredit – Universell“ unterscheidet sich nicht wesentlich vom bisherigen KfW-Unternehmerkredit. Er gilt für die gleichen Förderzwecke wie der KfW-Gründerkredit - StartGeld, allerdings liegt sein Kredithöchstbetrag bei 10 Mio. Euro. Im Gegensatz zu den festen Zinsen des KfW-Gründerkredits - StartGeld sind hier die Zinsen, die eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer bezahlen müssen, risikoabhängig. Es gibt hierbei nicht die Möglichkeit, dass die KfW Bankengruppe das Risiko teilweise per Haftungsfreistellung übernimmt. Die Hausbank trägt allein das Risiko eines Kreditausfalls und legt die Höhe der Zinsen fest. Die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder Unternehmers sowie der Wert der verfügbaren Sicherheiten werden dabei berücksichtigt.
Nähere Informationen und eine kostenlose Erstberatung rund um das Thema Existenzgründung erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH unter 02602/124308 oder per E-Mail Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de. |
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Nachricht vom 27.02.2011 |
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