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Nachricht vom 03.01.2022
Region
Amtsgericht Montabaur ahndet Beleidigung von Polizeibeamten
Da hätte der heute 24-jährige Angeklagte aus dem oberen Westerwald mal lieber seinen Mund gehalten. Obwohl er unter dreifacher Bewährung stand, hielt er es für angemessen, die ihn kontrollierenden Polizeibeamten übel zu beschimpfen und zu beleidigen.
Amtsgericht Montabaur. Foto: Wolfgang RabschMontabaur. Das Schöffengericht in Montabaur unter dem Vorsitz von Richter Dr. Orlik Frank-Pilz kannte kein Pardon und verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung.

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz
Anfang September 2019 kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Westerburg mehrere Personen auf dem Parkplatz des Kaufland-Centers in Westerburg. Der Angeklagte befand sich dort in Gesellschaft von weiteren Personen, die ebenfalls die Polizeibeamten beleidigten. Unter anderem wurde eine Polizeibeamtin mit dem in diesen Kreisen beliebten Schimpfwort „Du F…..“ beleidigt, ein anderer meinte: „Macht hier nicht auf dick, ihr Pisser.“ Diese Herren sind inzwischen wegen dieser Beleidigungen verurteilt worden. In diesem Zusammenhang, einhergehend mit den Beleidigungen der Kumpels, meinte der Angeklagte zu den Polizeibeamten: „Jetzt, wo ich nichts dabeihabe, kontrolliert ihr mich nicht, ihr A…..löcher.“

Der Angeklagte zeigte sich zu den Tatvorwürfen geständig: „Ich entschuldige mich dafür, das hätte nicht passieren dürfen.“ Die Strafliste aus dem Bundeszentralregister wurde verlesen, und die hatte es in sich. Der Angeklagte hat wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Hehlerei, Sachbeschädigung, räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz mehrere Freiheitsstrafen erhalten, von denen er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten auch verbüßt hat. Wegen der anderen Delikte steht der Angeklagte unter dreifacher Bewährung. Der Vorsitzende erklärte, dass er noch von zwei weiteren Anklagen wisse, die von den Staatsanwaltschaften in Koblenz und Limburg an die zuständigen Gerichte weitergeleitet wurden.

Die Vertreterin der Bewährungshilfe erklärte, dass der Proband lediglich zu zwei persönlichen Gesprächen bei ihr erschienen sei, ansonsten habe er sich hin und wieder mal telefonisch gemeldet oder auch eine Mail gesendet. Die Zusammenarbeit sei eher träge gewesen, jedoch verhalte sich der Angeklagte ausgeglichener, wenn er in Arbeit stehe. Er sei auf der dauernden Suche nach einer heilen Welt und einer intakten Familie. Zu einer klaren positiven Sozialprognose konnte sich die Bewährungshelferin nicht durchringen, wollte aber auch eine allerletzte Chance nicht ausschließen.

Der Verteidiger des Angeklagten regte Einstellung des Verfahrens an, da im Hinblick auf die beiden demnächst zu verhandelnden Anklagen wesentlich höhere Strafen zu erwarten seien. Klare Antwort des Vorsitzenden: „Dieses Gericht stellt keine Straftaten, die gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte verübt werden, ein.“ Darauf antwortete der Verteidiger lakonisch: „Man kann es ja halt mal probieren. “

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten festzusetzen, die jedoch auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Bewährungsauflage solle der Angeklagte ein Jahr lang monatlich je 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Verteidiger beantragte eine angemessene Freiheitsstrafe, die letztmalig zur Bewährung ausgesetzt werden solle, da der Angeklagte von Anfang an den Tatvorwurf eingeräumt hat. In seinem letzten Wort äußerte der Angeklagte lediglich: „Ich habe hier nichts mehr zu sagen.“

Urteil im Namen des Volkes
Nach eingehender Beratung mit den Schöffen verkündete der Vorsitzende das folgende Urteil: „Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.“ Das Urteil begründete der Vorsitzende mit den Worten: „Wir sollen hier Urteile im Namen des Volkes sprechen. Wenn jemand mit diesen Vorstrafen, dazu unter dreifacher Bewährung stehend, erneut eine Bewährung erhalten würde, das kann man niemandem auf der Straße erklären. Sie haben es bis heute nicht verstanden, obwohl sie mehrere Chancen gehabt haben, und diese nicht genutzt.“

Sollten nun in absehbarer Zukunft die Bewährungsstrafen widerrufen werden, droht dem Angeklagten, unter Einbeziehung des aktuellen Urteils vom Amtsgericht Montabaur, die nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Zudem stehen die möglichen Verurteilungen in den beiden anhängigen Verfahren noch aus.

Rechtsmittelverzicht wurde nicht erklärt, jedoch rannte der Angeklagte offensichtlich erregt aus dem Sitzungssaal. Mit diesem Urteil hatte er anscheinend nicht gerechnet. (Wolfgang Rabsch)
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