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Nachricht vom 15.02.2022
Region
Gärten nur behutsam aufräumen - Lebensraum erhalten
Mit deutscher Gründlichkeit wird gerade noch schnell bis zum Beginn der Schonzeit für Bäume und Sträucher Anfang März „aufgeräumt“: Es wird geschnitten, gefällt, ausgemacht und entsorgt. Im schlimmsten Fall wird das lebensspendende Grün durch Schotter, Pflaster oder Stein-Gabionen ersetzt.
Der hübsche Distelfink ist auf Disteln, Sträucher und Bäume angewiesen. Foto: Wolfgang TischlerRegion. Die in Paragraf 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz aufgezählten Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune dürfen zwischen dem 1. März und 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Widerrechtliches Baum-Fällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Eine weitere Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung kann der Schadenersatz sein. Kleinere Formschnitte, insbesondere an Obstbäumen, dürfen jedoch ausgeführt werden.

In vielen Gemeindeordnungen sind zwischenzeitlich Steinwüsten wie geschotterte Flächen und Gabionen-Wände, weil sie nicht nur tot aussehen, sondern auch tote Flächen sind und sich zudem mit Hitze aufladen, untersagt. Jedes kleine Pflänzchen und jedes Stückchen natürlicher Boden sind wichtig. Die Klimaentwicklung macht das deutlich.

Mit jeder „Säuberungsaktion“ wird der Lebensraum kleiner Wildtiere - Säugetiere, Vögel und Insekten - wieder ein Stück kleiner. Da ihr Lebensraum durch Bebauung, Borkenkäferbefall, intensivierte Landwirtschaft und Klimawandel sowieso stark schrumpft, kämpfen sehr viele Lebewesen um ihr Überleben. Es fehlen Bäume und Hecken für rettenden Unterschlupf, Nachtruhe und sichere Nistplätze.

Gerade sind heimische Wildtiere auf der Suche nach solchen geeigneten Plätzen in Bäumen, Sträuchern und Hecken. Gerade Hecken besitzen einen großen ökologischen Nutzen, denn sie bieten nicht nur zahlreichen nützlichen Tieren einen dringend benötigten Lebensraum, sondern sie wirken auch als Staubfilter und lärmdämpfend.

Jeder Gartenbesitzer kann durch Pflanzung und Pflege einer Hecke viel zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen und Tieren beitragen. Wenn Vögel ihren Brutplatz in einer Hecke haben, dürfen sie möglichst nicht gestört werden. Das beliebte Rotkehlchen, aber auch Grasmücke, Zaunkönig, Drossel, Heckenbraunelle, Grünfink und Dompfaff sind beispielsweise Hecken-/Buschbrüter. Der Brutbeginn ist bereits in der ersten Märzhälfte. Einige unserer heimischen Wildvögel brüten zwei bis drei Mal pro Jahr, wobei sich die Brutzeit bis August hinzieht.

Tierfreunde lassen ihre Stauden und Gräser sinnvollerweise über den Winter stehen. Wer diese nun zurückschneiden möchte, sollte den Schnitt ein paar Tage auf einem (Kompost)-Haufen beiseitelegen. So können Insekten, die in den Stängeln und Blättern überwintert haben, noch ausziehen oder als Futter für Vögel und Igel dienen. Wichtig ist, dass sie nicht in die Bio-Tonne geworfen werden.

Aus Stängeln von Stauden, Röhricht und Schilf können Sie Insektenhotels gestalten. Sie dienen Hautflüglern, die für die Pflanzenbestäubung eminent wichtig sind, Quartier.

Es liegt im ureigenen Interesse des Menschen, Wildleben zu schützen, denn wenn die Biene ausstirbt, stirbt auch bald danach der Mensch. Wer noch mehr tun möchte, kann durch Aussaat von Wildblumenmischungen Insekten fördern. Diese Blühflächen genügen den Ansprüchen von Wildbienen und Schmetterlingen und sehen auch noch schön aus.

Die Naturschutzorganisation BUND bietet hierfür „Frühlingsaktionspakete“ an, das sind kostenlose Aktionspakete mit Samentütchen, Info- und Aktionsmaterialien für Insektenschutzarbeit. (htv)
 
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