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Nachricht vom 09.03.2022 |
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Region |
Fortsetzung beim Landgericht Koblenz wegen sexuellen Missbrauchs im Westerwald |
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Der erschütternde Prozess zum sexuellen Missbrauch an einer Achtjährigen in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ging weiter. Der Angeklagte versuchte, die Ehe mit der Mutter des Mädchens nach islamischen Recht zu nutzen, um der Mutter ein Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Das Kind wird womöglich aussagen müssen. |
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Höhr-Grenzhausen. Bei der ersten Strafkammer des Landgerichts in Koblenz fand ein weiterer Termin zur Aufklärung des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines achtjährigen Mädchens statt. Angeklagt ist ein 28-jähriger Mann mit somalischer Staatsbürgerschaft, der sich im August 2021 in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen mehrmals an seiner 8-jährigen Stieftochter vergangen haben soll.
Der Angeklagte ist nicht der leibliche Vater des Kindes, er ist nach islamischen Recht mit ihrer Mutter verheiratet. Die Mutter hat selbst drei eigene Kinder mit in die Ehe gebracht und hat mit dem Angeklagten ein gemeinsames Kind. Bis zur angeblichen Tat lebten alle gemeinsam in einem Haushalt in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Der Angeklagte befindet sich seit dem 27. August 2021 in Untersuchungshaft.
Der Betreuer der Familie sagte aus
Zu dem Fortsetzungstermin war unter anderem ein Zeuge geladen, der die Familie seit Anfang 2021 ehrenamtlich betreut. Unter anderem unterstützte er die Familie bei Erledigungen mit Behörden, bei Mietverträgen, und bei der Sozialhilfeberatung.
Der Zeuge schilderte, wie er von dem angeblichen sexuellen Missbrauch erfahren hat: „Gegen 22 Uhr am 26. August 2021, rief die Mutter der Achtjährigen mich an und schilderte in schlechtem Deutsch, dass ihr Mann mit dem Mädchen etwas gemacht habe. Ich habe aus dem Anruf geschlossen, dass es sich um etwas Sexuelles handeln könnte. ich bin mir nicht ganz sicher, es kann jedoch sein, dass sie gesagt hat, er hat bei der Tochter untenrum etwas mit dem Finger gemacht. Ich überlegte, was zu tun wäre, und kam zu dem Schluss, dass es besser wäre, die Polizei zu informieren, was ich auch tat. Ich fuhr dann zur Wohnung der Familie und wartete dort auf den Angeklagten, der jeden Moment von der Arbeit nach Hause kommen musste. Er tat sehr überrascht, als er mich antraf, fast gleichzeitig erschien auch die Polizei vor Ort. Die Achtjährige habe ich in der Wohnung nur kurz gesehen, weil sie sofort von einer Polizistin in ein Zimmer geführt wurde. Für mich war damit vorläufig der Fall erledigt, ich habe dann noch den Kinderschutzbund von dem Ereignis benachrichtigt.“
Odyssee wegen der gynäkologischen Untersuchung des Mädchens
Als Nächstes wurde eine Zeugin vernommen, die bei der Kriminalinspektion Montabaur in der Abteilung für Sexualdelikte tätig ist. Sie schilderte, wie schwierig es gewesen sei, bei der Achtjährigen eine ärztliche gynäkologische Untersuchung durchführen zu lassen, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zwingend erforderlich gewesen sei. Das Krankenhaus in Dernbach sowie der Kemperhof in Koblenz hätten es abgelehnt, das Mädchen gynäkologisch zu untersuchen.
Aus diesem Grund gab es keine andere Möglichkeit, als mit dem Mädchen zur Rechtsmedizin nach Mainz zu fahren, was mit vielen Komplikationen verbunden war. Letztendlich konnte die Untersuchung doch in Mainz durchgeführt werden. Bei der Vernehmung der Mutter durch die Kriminalbeamtin schilderte diese, dass es wohl zu insgesamt fünf Übergriffen gekommen sei, wobei der Angeklagte mit Finger und mit seinem Penis in ihre Tochter eingedrungen wäre. Sie selbst sei zu den Tatzeiten nicht zu Hause gewesen, entweder hätte sie Fahrstunden zur Erlangung des Führerscheins geleistet, oder wäre zum Einkaufen gewesen.
Das Kind wird wahrscheinlich aussagen müssen
Nachdem der Vorsitzende Richter die vom Verteidiger vorgelegten Bescheinigungen verlas, die beweisen sollten, dass die Ehe zwischen dem Angeklagten und der Mutter nach islamischem Recht anerkannt wird, wurde nochmals das Thema Aussageverweigerungsrecht erörtert. Da die geschädigte Achtjährige zum nächsten Termin geladen werden soll, wird das Gericht auch die Mutter nochmals laden, weil sie das Sorgerecht bezüglich der Tochter inne hat und sie die Einwilligung zur Aussage der Tochter geben könnte.
Im Raum steht auch die Vorführung der audiovisuellen Vernehmung des Mädchens bei der Polizei im nächsten Fortsetzungstermin, darüber ist aber noch nicht endgültig entschieden worden.
Weitere Termine zur Fortsetzung des Verfahrens wurden auf den 22.März und den 28. März festgesetzt, wobei das Gericht zu erkennen gab, dass spätestens am 28. März mit einem Urteil zu rechnen sei. (Wolfgang Rabsch)
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Nachricht vom 09.03.2022 |
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