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Nachricht vom 14.03.2022
Region
Ukraine-Krieg: Was für Vertriebene im Westerwaldkreis wichtig ist
Mittlerweile haben einige Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, im Westerwald einen sicheren Hafen gefunden. Was für den Aufenthalt der sogenannten Vetriebenen wichtig ist, hat die Ausländerbehörde des Westerwaldkreis zusammengefasst.
Symbolfoto. (Foto: Pixabay / Michael_Fotofeund)Westerwaldkreis. Der Weg nach Deutschland ist für Menschen aus der Ukraine generell ohne Visum möglich. Ein Aufenthalt ist dann allerdings auf 90 Tage begrenzt. Natürlich gibt es in Anbetracht der aktuellen Situation Ausnahmeregeln, so kann nach Ablauf der 90 Tage einfach eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage eingeholt werden. Und auch Sozialleistungen in Deutschland sind für die vor dem Krieg geflohenen Vertriebenen möglich.

Im Großen und Ganzen unterscheidet die Ausländerbehörde drei Fälle. Bei weiterführenden Fragen hat die Kreisverwaltung für die Hilfsinitiativen ein FAQ mit den häufigsten Fragen auf der Homepage verlinkt. Diese und viele weitere Informationen findet man unter www.westerwaldkreis.de. Konkrete Rückfragen kann man per E-Mail an ukraine@weterwaldkreis.de stellen. Aber vielleicht hilft auch diese Übersicht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Ukrainische Staatsangehörige mit dauerhafter Unterkunft und ohne Sozialleistungsbedarf
Unter Vorlage der Reisepässe oder Ausweisdokumente sollen sich die Personen spätestens nach Ablauf der ersten 90 Tage beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu soll ein Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis über die Website gebucht werden. Dies findet man über folgenden Weg:
Online-Terminvereinbarung
Ausländerbehörde
erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ukrainische Staatsangehörige mit dauerhafter Unterkunft und mit Sozialleistungsbedarf
Diejenigen, welche auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollen sich unter Vorlage aller Reisepässe oder Ausweisdokumente sowie mit dem Erfassungsbogen-Ukrainekonflikt beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Außerdem muss sich für die Beantragung öffentlicher Leistungen mit dem Sozialamt der jeweiligen Verbandsgemeinde in Verbindung gesetzt werden. Nachdem alle Daten erfasst sind, schickt die Ausländerbehörde einen Termin zur persönlichen Registrierung per E-Mail.

Ukrainische Staatsangehörige ohne dauerhafte Unterkunft
Wer aus der Ukraine Schutz sucht und keine dauerhafte Unterkunft im Westerwaldkreis hat, muss sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wenden. Für Rheinland-Pfalz sind diese primären Anlaufstationen in Trier und Speyer. Dort ist alles speziell darauf ausgelegt, den Menschen professionell zu helfen, sowohl medizinisch als auch psychologisch. In diesen Einrichtungen stehen außerdem Dolmetscher zur Verfügung, um den Start in der fremden Umgebung nach all dem erlebten so einfach wie möglich zu erhalten. Auch etwaige Impfungen können dort durchgeführt werden, damit die Kinder den vorgeschriebenen Masernschutz oder Ähnliches haben, bevor sie möglicherweise Kindergärten oder Schulen besuchen.
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