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Nachricht vom 05.04.2022 |
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Region |
Beweisanträge verzögern Ende im Prozess wegen Geldwäscherei |
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Konnte man vor zwei Verhandlungstagen noch hoffen, dass der Prozess wegen Geldwäscherei gegen vier Angeklagte kurz vor dem Ende stehen könnte, haben sich neue Entwicklungen ergeben, die zur Folge haben, dass vier weitere Fortsetzungstermine bestimmt werden mussten. |
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Koblenz. Nochmals zur Erinnerung in einer Zusammenfassung der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz in der Anklage: "Den vier Angeklagten im Alter von 32 bis 63 Jahren (eine Frau, drei Männer) wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, mittels einer GmbH aus Selters (Westerwald) gemeinschaftlich in mehr als 300 Fällen als Zahlungsdienstleister für eine international agierende Tätergruppierung aufgetreten zu sein, um die Herkunft von diesen durch rechtswidrige Taten erlangten Gelder zu verschleiern. Die von durch Täuschung geschädigter Kapitalanleger erlangten und für diese vollständig verlorenen Mittel seien aufgrund entsprechender Absprachen kurzzeitig auf die zahlreichen Konten der von den Angeklagten gelenkten GmbH eingezahlt – innerhalb von knapp zwei Monaten circa vier Millionen Euro – und anschließend auf unterschiedliche Konten im europäischen Ausland unmittelbar weitergeleitet worden." Zudem hatte das Unternehmen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Selters nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht die Erlaubnis, als Zahlungsdienstleister zu agieren.
Was ist Geldwäsche?
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Illegal Geld ist durch strafbare Handlungen beschafft worden, zum Beispiel durch Betrug, Prostitution, Handel mit Drogen. Durch den Erwerb von Immobilien, oder teuren Luxusartikeln, wie Autos oder Schmuck, wird von den Tätern versucht, das sogenannte "Schwarzgeld" reinzuwaschen.
Ergebnisse des mittlerweile 17. Fortsetzungstermins
Inzwischen fand der insgesamt 17. Fortsetzungstermin vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Koblenz statt. Dort dürfte bisher ein immenser Kostenaufwand entstanden sein, denn die Angeklagten erscheinen mit jeweils zwei Rechtsanwälten. Diese versuchen natürlich für die Angeklagten ein möglichst günstiges Ergebnis herauszuschlagen, was absolut legitim ist, und im Rahmen der Strafprozessordnung auch zulässig, das muss unser Rechtssystem aushalten können. Allerdings hat das Gericht allen Beweisanträgen und Beweisermittlungsanträgen nachzugehen, wenn sie dem Fortgang des Verfahrens dienen, oder auch abzulehnen, wenn das Gericht es nicht für wichtig erachtet, für bestimmte Fälle weiteren Beweis zu erheben.
Nachdem der Vorsitzende Torsten Bonin in den letzten Hauptverhandlungen ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelesen, und zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht hatte, erhoben sämtliche Rechtsanwälte, namens und im Auftrag der Angeklagten, Widerspruch gegen die Verwertung der Auskunft, da der Sachbearbeiter der BaFin nicht über gutachterliche Qualifikation verfügen würde. Das Prozedere wiederholte sich, als der Vorsitzende bestimmte E-Mail-Korrespondenz verlas. Das Stellen der Beweisanträge hatte zur Folge, dass die Sitzung mehrmals für längere Zeit unterbrochen wurde, um die Anträge rechtskonform zu bescheiden, um bei einer möglichen Verurteilung die Entscheidung revisionssicher zu gestalten.
In der letzten Hauptverhandlung wurde auch über das tschechische Rechtssystem gesprochen, da zwei Angeklagte in Prag vor der Gründung einer tschechischen Firma bei zwei Rechtsanwältinnen Auskunft einholten, ob ein tschechischer Rechtsanwalt über deutsches Recht Auskunft erteilen darf, und der Mandant sich auf diese Auskunft verlassen darf. Sollte dem so sein, kann der Prozess eine Wende erfahren. Für diesen Fall könnten die Angeklagten sich bei den tschechischen Rechtsanwältinnen schadlos halten.
Ohnehin, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Koblenz lehnte den Beweisantrag auf Vernehmung der beiden tschechischen Rechtsanwältinnen ab. Die Kammer konnte sich nicht zu einer schnellen ad hoc - Entscheidung über diesen Antrag durchringen, und verkündete, dass die Entscheidung über diesen Beweisantrag in der nächsten Hauptverhandlung am 27. April 2022 verkündet wird.
Der nächste Fortsetzungstermin findet am 24. April 2022 statt, der WW-Kurier wird weiter berichten. |
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Nachricht vom 05.04.2022 |
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