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Nachricht vom 28.04.2022
Region
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr - Polizei kontrolliert im Westerwald
Alkohol und Drogen am Steuer gehören zu den häufigsten Ursachen von schweren Verkehrsunfällen. So hat die Polizeiinspektion Montabaur zusammen mit der Autobahnpolizei in einer Aktionswoche mehrere Kontrollen durchgeführt. Wir waren dabei und haben einige Eindrücke zusammengefasst.
Kontrolle der Verkehrsteilnehmer durch die Polizei. (Foto: Uwe Schumann)Region. Bei einer Aktionswoche mit Schwerpunktkontrollen zum Thema “Alkohol und Drogen am Steuer“ hatten die Polizeiinspektion Montabaur und die Autobahnpolizei Montabaur gemeinsam an mehreren Tagen und Orten Kontrollen durchgeführt. Unter anderem wurden Kontrollstellen in Mogendorf, Höhr-Grenzhausen und der Tank- und Rastanlage Heiligenroth (an der Autobahn A 3) eingerichtet.

An einem späten Abend wurde der Verkehr an einer der Kontrollstellen in der Nähe der Tankstellen in Höhr-Grenzhausen durch Polizeibeamte, die sich mit leuchtender Warnweste und “STOP“-Kelle kenntlich machten, kurz angehalten. Mit einem freundlichen “Guten Abend, Allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte fahren Sie hier rechts heran“ wurden die Verkehrsteilnehmer begrüßt.

Ein Autofahrer folgte dieser Aufforderung und fuhr mit seinem Fahrzeug an den Rand. Die Polizeibeamten baten den Fahrer, Fahrzeugpapiere sowie Führerschein und Personalausweis vorzulegen. Anhand derer wird dann im Polizei-Computer nachgesehen, ob es zur Person oder zum Fahrzeug Auffälligkeiten gibt. Währenddessen werden der Verbandkasten und das Warndreieck sowie die Warnweste, bei denen jeweils die Pflicht besteht, diese im Fahrzeug mitzuführen, überprüft. Die Überprüfung der Personalien erfolgte negativ. Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist und nicht nach ihm oder seinem Fahrzeug gefahndet wird. Während der Kontrolle am Fahrzeug bemerkten die Polizisten einen Alkoholgeruch. Der Fahrer gab an, zuvor etwas getrunken zu haben. Ein freiwilliger Atem-Alkohol-Test vor Ort ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Da der Grenzwert weit überschritten war, durfte der Fahrer selbstverständlich nicht mehr weiterfahren. Sein Fahrzeug wurde auf einem Parkplatz abgestellt und verschlossen. Er selbst wurde zur Dienststelle gebracht, um einen gerichtsverwertbaren Atem-Alkohol-Test durchzuführen. Ein entsprechendes Verfahren wurde ebenfalls eingeleitet.

Ein anderer Verkehrsteilnehmer, der an die Kontrollstelle heranfuhr, wurde von seiner Familie begleitet, Frau auf dem Beifahrersitz, die Kinder auf der Rückbank. “Vorbildlich“, könnte man meinen. Die noch recht jungen Kinder waren jedoch nicht auf dem vorgeschriebenen Kindersitz angeschnallt. Der Fahrer hatte auch keinen geeigneten Sitz dabei. Somit durfte er seine Fahrt ebenfalls nicht fortsetzen. Die Ehefrau handelte zügig und rief einen Bekannten an, der einen Kindersitz vorbeigebrachte. Nach Befestigung des Sitzes und der anschließenden Überprüfung durfte die Familie weiterfahren.

Wenig später wurde ein weiteres Fahrzeug kontrolliert. In der Oberklasse-Limousine saßen vier Personen. Hier wurden ebenfalls alle Personen überprüft. Einer der Insassen war in der Vergangenheit bereits wegen Drogendelikten auffällig gewesen. Er, sowie die anderen drei Insassen, gaben an, keine Betäubungsmittel mitzuführen. Eine Diensthundeführerin, die mit ihrem acht Jahre alten Spezialhund ebenfalls bei der Kontrolle dabei war, wurde hinzugezogen. Das Fahrzeug wurde durch den Drogenspürhund gründlich durchsucht. Das Finden von Substanzen zeigt der Hund durch Erstarren an und deutet dabei auf die Fundstelle. Im aktuellen Fall konnte jedoch nichts gefunden werden. Da es weiter keine Auffälligkeiten gab, konnten alle weiterfahren.

An einer Kontrollstelle, diesmal an der Bundesautobahn A3, wurden Verkehrsteilnehmer kontrolliert, die die Tank- und Rastanlage Heiligenroth verlassen wollten. Auf einem abgesperrten Bereich wurden Fahrzeuge und Personen überprüft. Da die Ferien in einigen Bundesländern zu Ende waren, wurde ebenfalls der Reiseverkehr mit überprüft. Dort achtete man besonders auf Ladungssicherung.

Einer der zu kontrollierenden Verkehrsteilnehmer fuhr einen Mercedes, bei dem es augenscheinlich keine Veränderungen am Fahrzeug gab. Auch waren Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste vorschriftsmäßig vorhanden. Der Blick des prüfenden Polizeibeamten richtete sich jedoch auf die montierten Räder. Diese Reifen waren auf Zubehör-Felgen montiert. Das bedeutet, dass die Felgen nicht original beim Fahrzeug dabei waren und auch nicht vom Fahrzeughersteller selbst waren. Zubehör-Felgen können bei viele Reifen- oder Teile-Händlern separat gekauft werden. Bei der Bestellung wird dann die Felge für ein bestimmtes Fahrzeug geliefert. Um zu bescheinigen, dass dieses Zubehör-Teil auch an dem entsprechenden Fahrzeug gefahren werden darf, wird eine “allgemeine Betriebserlaubnis“, die ABE, ausgestellt. Diese ABE konnte der Fahrzeugführer leider nicht vorzeigen. Da die angegebenen Größen von Reifen und Felgen mit der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) aufgeführten Größe übereinstimmten, durfte er weiterfahren. Er erhielt einen Mängelbericht und wurde gebeten, die ABE bei der nächsten Polizeidienststelle vorzuzeigen.

Kurz danach fuhr ein weiteres Fahrzeug in die Kontrollstelle. Die Fahrerin und ihr Beifahrer gaben an, auf dem Weg von Holland Richtung Bayern zu sein. In den Niederlanden ist zwar der Konsum von bestimmten Betäubungsmitteln erlaubt, aber das anschließende Führen von Fahrzeugen dennoch untersagt. Aufgrund der Aussage, zuvor in Holland gewesen zu sein, wurden die Insassen befragt. Der Beifahrer gab an, aufgrund des Konsums am Vortag nicht fahrtauglich zu sein. Die Fahrerin leugnete jedoch Drogenkonsum. Daraufhin wurde mit ihr ein Drogen-Schnelltest durchgeführt, der jedoch positiv ausfiel. Die Fahrerin wurde dann zur Dienststelle mitgenommen. Dort wird die Entnahme einer Blutprobe durchgeführt. Die Weiterfahrt ist für beide untersagt. Die Fahrerin erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz verschlossen.

Gesamtzusammenfassung der Polizei
Im Zeitraum vom 21. April bis 28. April führten die Polizeiautobahnstation Montabaur und die Polizeiinspektion Montabaur mehrere Kontrolltage durch. Schwerpunkte der Kontrollen waren die Themen "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" sowie der Deliktsbereich "Urkundenfälschung". Die Kontrollmaßnahmen wurden durch uniformierte und zivile Polizeikräfte durchgeführt.

Immer häufiger werden durch hiesige Polizeibeamte Fahrzeugführer im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt, die ihr Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol führen. Zudem gab es in den letzten Jahren eine hohe Zahl an Verkehrsunfällen, bei denen festgestellt wurde, dass die Fahrzeugführer unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss standen. Ziel der Schwerpunktkontrolltage war es, diese Verkehrsteilnehmer zu erkennen und die entsprechenden Verstöße zu ahnden. Die Kontrollmaßnahmen wurden auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Heiligenroth an der A 3 sowie an Landstraßen entlang der Bundesautobahnen durchgeführt. Die Kontrollörtlichkeiten bieten eine hohe Durchlaufzahl an Fahrzeugen, da sie besonders stark frequentiert sind.

Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführer und der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Insgesamt wurden über 350 Fahrzeuge sowie über 400 Personen kontrolliert. Bei 16 Fahrzeugführern ergaben sich Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln oder Alkohol. Dies hatte jeweils die Entnahme einer Blutprobe zur Folge. Die übrigen Verstöße lagen im verkehrsrechtlichen Bereich, unter anderem wegen Tuning, gefälschter Kennzeichen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es wurden mehrere Strafverfahren wegen gefälschter Dokumente, Kennzeichenmissbrauch, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und illegalem Aufenthalt eingeleitet. Bei zwei Personen wurde festgestellt, dass diese mit Haftbefehl gesucht wurden.

Abschließend konnte festgestellt werden, dass bei dem Großteil der kontrollierten Personen die Resonanz zu den Kontrollmaßnahmen positiv ausfiel.
 
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