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Nachricht vom 15.07.2022
Region
Tierdrama in Sessenbach: Freilaufende Hunde töten im Wald zwei Monate altes Rehkitz
Wieder einmal wurde ein junges Rehkitz Opfer von zwei nicht angeleinten Hunden, die im Wald bei Sessenbach das Tier aufspürten, so gebissen, so dass es letztendlich an den Folgen noch vor Ort verendete. Für die verantwortliche Hundehalterinnen könnte der Vorfall ein teures Nachspiel haben.
Freilaufende Hunde haben dieses Rehkitz getötet. Jagdpächter Jürgen Severin (Revier Sessenbach/Wirscheid) hat sofort Anzeige beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gestellt. (Foto: Wolfgang Rabsch)Region. Der WW-Kurier wurde durch den Jagdpächter Jürgen Severin (Revier Sessenbach/Wirscheid) auf den Fall aufmerksam, der auch sofort Anzeige beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gestellt hat. Was war geschehen? Die Zeugin des Vorfalls traf sich am Montag (11. Juli) mit zwei weiteren Hundebesitzerinnen aus Sessenbach am Ortsrand zu einem gemeinsamen Spaziergang. Auf dem Weg zum nahegelegenen Wald wurden die Hunde zunächst abgeleint. Die Zeugin hatte zwei eigene Hunde dabei, während eine andere Tierhalterin ebenfalls zwei Hunde mit sich führte, hatte die andere Hundehalterin nur einen Hund mitgenommen. Insgesamt waren also fünf Hunde mir drei Hundehalterinnen unterwegs. Nach einigen hundert Metern war der Waldweg erreicht. Dort fingen die drei Hunde der anderen Hundebesitzerinnen, die nicht angeleint waren, an, im Unterholz zu stöbern. Die Hunde wurden von ihren Besitzerinnen weder zurückgerufen, noch waren sie angeleint. Nach kurzer Zeit waren Hetzlaute und das Klagen und Schreien eines Kitzes zu hören. Die Zeugin leinte ihre Hunde sofort an, und übergab sie einer anderen Hundebesitzerin, um im Unterholz nachzuschauen, was vorgefallen war.

Das Rehkitz verendete noch vor Ort
Nach rund 50 Metern fand sie die drei Hunde und das noch lebende, aber schwerverletzte Kitz. Beide Hunde der einen Besitzerin waren noch im Kitz verbissen, und mussten zunächst von dem Tier entfernt werden. Der Hund der anderen Hundehalterin lag etwas abseits daneben. Nachdem die Hunde und das Kitz getrennt waren, kam auf die Besitzerin der beiden Hunde und übernahm ihre Vierbeiner. Das Kitz war so schwer verletzt, dass es in diesem Moment verendete und so nicht unnötig weiter leiden musste. Die Zeugin forderte die beiden anderen Hundebesitzerinnen auf, den Vorfall unverzüglich dem Jagdpächter zu melden, die dieses Ansinnen aber ablehnten, trotz der Einwände der Zeugin. Man ging noch gemeinsam zurück in Richtung Sessenbach, dort trennten sich dann die Wege. Die Zeugin entschloss sich, obwohl massiver Druck von den beiden anderen Hundebesitzerinnen ausgeübt wurde, den Vorfall zu melden, und den Jagdpächter zu benachrichtigen.

Zwischenzeitlich war auch ein weiterer Jäger, Klaus Scholle aus Sessenbach, informiert, der im Wald de Nachsuche durchführte. Er konnte das verendete Kitz sicherstellen, und es zunächst in seiner Kühlung zuhause aufbewahren, wo es sich auch zurzeit noch befindet, und in Augenschein genommen werden kann.

Im Gespräch mit dem WW-Kurier erklärte Jürgen Severin, dass das Rehkitz sich noch in der Brut -und Setzzeit befand. Es handelte sich demzufolge um einen etwa zwei Monate alten Bock, dessen Schonzeit erst im September des Jahres geendet hätte.

Da die Verbandsgemeinde Ransbach- Baumbach keine generelle Anleinpflicht erlassen hat, greift auf jeden Fall die entsprechende Landesverordnung. Jürgen Severin: „Jedem verantwortungsvollen Hundebesitzer sollte klar sein, dass die meisten Hunde einen ewigen Jagdtrieb in sich haben. Wenn sie nicht angeleint durch den Wald laufen können, dann nehmen sie Witterung von Hoch- und Niederwild auf, und lassen sich dann auch meistens trotz Rufen des Hundehalters nicht an der Verfolgung der Tiere aufhalten.“ Darum appelliert er an alle Hundehalter, auf jeden Fall darauf zu achten, dass sie beim Betreten des Waldes unbedingt ihre Hunde angeleint mit sich führen. „Nur so können solche Dramen, wie jetzt gerade aktuell geschehen, verhindert werden“, ist sich Severin sicher.

Für die verantwortliche Hundehalterinnen könnte der Vorfall ein teures Nachspiel haben, denn der Bußgeldrahmen für eine solche Verfehlung bewegt sich zwischen 300 und 1.000 Euro.
     
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