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Pressemitteilung vom 18.08.2022 |
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Region |
Umweltamt der Kreisverwaltung appelliert: Wasserentnahme schadet Bächen |
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Ein Blick in die Westerwälder Gärten, Felder und Bäche genügt, um zu sehen, wie Natur und Landschaft unter der anhaltenden Trockenheit leiden. Wie einer Presseinfo der Kreisverwaltung zu entnehmen ist, stößt die zusätzliche Entnahme von Wasser aus Gewässern auf Unverständnis beim Kreisumweltamt. Denn laut Kreishaus verschärft die Entnahme die ohnehin brisante Situation. |
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Montabaur. Deshalb appelliert die Kreisverwaltung nun an die Westerwälder, die Entnahme aus Fließgewässern zu unterlassen. Das beinhaltet bereits den geringen Umfang, beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern. „Auch, wenn dies grundsätzlich zulässig ist, sollte man es unterlassen. Denn bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen hat bereits eine geringe Wasserentnahme nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie“, so Olaf Glasner, Referatsleiter für Klima, Natur und Wasser.
Glasner verdeutlicht, dass kleinere Bachläufe und quellnahe Oberläufe bereits ausgetrocknet oder bis auf Rinnsale zusammengeschrumpft sind. Wie der Meldung zu entnehmen ist, sei dem Kreishaus durchaus bekannt, dass der letzte Tropfen aus den Westerwälder Regentonnen längst vergossen ist. Trotzdem darf dies laut Behörde nicht dazu führen, dass Bachläufe rechtswidrig mit Brettern oder Steinen angestaut werden, um mittels Elektropumpe das für die Wasserlebewesen lebenswichtige, noch verbliebene Nass abzuzapfen. Die untere Wasserbehörde wurde in den letzten Tagen verstärkt von besorgten Gewässeranliegern und Naturfreunden über Missstände an den heimischen Bächen informiert.
Zudem kündigt die Kreisverwaltung an, dass die untere Wasserbehörde in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen an den innerörtlichen Bachstrecken durchführen wird. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass bei Verstößen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit sich anschließendem Bußgeldbescheid droht.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde unter 02602 124 216 oder per Mail an Roger.Best@westerwaldkreis.de zur Verfügung. (PM) |
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Pressemitteilung vom 18.08.2022 |
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