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Pressemitteilung vom 04.10.2022 |
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Region |
Ankündigung: Großübung der Bereitschaft des Leitstellenbereiches Montabaur am Wochenende |
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Die vorgeplante überörtliche Hilfe aus dem Leitstellenbereich Montabaur führt von Freitag (7. Oktober) bis Sonntag (9. Oktober) eine Großübung durch. Die Übung sieht eine Alarmierung der sogenannten Bereitschaft des Leitstellenbereichs vor. Es werden rund 150 Einsatzkräfte mit circa 30 Einsatzfahrzeugen üben. |
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Montabaur. Die Übung für die teilnehmenden Einheiten von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Technischem Hilfswerk, aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, dem Westerwaldkreis und dem Rhein-Lahn-Kreis beginnt am Freitagmorgen.
Angenommen wird ein Hilfeersuchen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg, zu dem die vorgeplante überörtliche Hilfe des Leitstellenbereiches Montabaur durch das Land Rheinland-Pfalz entsendet wird. Nach der Alarmierung wird sich die Bereitschaft aufstellen und am Freitagmorgen in Holzhausen an der Haide (Rhein-Lahn-Kreis) sammeln. Anschließend erfolgt die Fahrt in Form einer Kolonne in den Neckar-Odenwald-Kreis.
Vor Ort werden die Einsatzkräfte durch die Technische Einsatzleitung in die fiktive Lage eingewiesen und es erfolgen am Samstag reale Einsatzübungen in Baden-Württemberg. Am Sonntag werden die Einsatzkräfte an ihre Heimatstandorte in Rheinland-Pfalz zurückkehren.
An der Übung sind, neben den oben genannten rund 150 Einsatzkräften aus dem Leitstellenbereich Montabaur, die Berufsfeuerwehr Koblenz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, die Technische Einsatzleitung und Einsatzkräfte aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, sowie zahlreiche Beobachter unterschiedlicher Dienststellen beteiligt.
Durch die Übung werden insbesondere am Freitag und Sonntag vermehrt Einsatzfahrzeuge unterwegs sein.
Hinweise zu Kolonnenfahrten
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Kolonne der rund 30 Einsatzfahrzeuge folgende Hinweise:
Eine Kolonne gilt als ein Fahrzeug
Die gesamte Kolonne darf daher beispielsweise eine Ampel-Kreuzung passieren, wenn das erste Fahrzeug bei „Grün“ gefahren ist.
Die Kolonne darf nur komplett überholt werden und nicht durch Einfahren getrennt werden.
Die Fahrzeuge sind durch Fahnen oder Blaulicht gekennzeichnet.
Die Marschgeschwindigkeit liegt bei circa 50 bis 70 Kilometer pro Stunde, damit keine Lücken entstehen.
(PM) |
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Pressemitteilung vom 04.10.2022 |
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