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Pressemitteilung vom 05.02.2023 |
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Region |
Vorsicht! Anrufe von falschen Bankangestellten, Staatsanwälten und Finanzverwaltungen |
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Die Polizei warnt erneut vor neuen Betrugsmaschen durch Telefonbetrüger in der Region. Bei den Anrufen handelt es sich derzeit um angebliche Staatsanwälte, Bankangestellte oder Angestellte einer Finanzverwaltung. Daher verdeutlicht die Polizei nochmal, nie sensible Daten am Telefon herauszugeben. |
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Region. Im Laufe des Tages (6. Februar) wurden in Koblenz mehrere Personen von einem angeblichen Bankmitarbeiter angerufen, der angab, dass es zu Unregelmäßigkeiten mit dem Konto der angerufenen Person gekommen sei. Dann wurde das Gespräch von einem angeblichen Oberstaatsanwalt übernommen, der verlangte, dass die Angerufenen ihm mitteilen sollten, wieviel Bargeld, Münzen oder Schmuck sie zuhause aufbewahrten.
Die Polizei bittet darum, am Telefon keinerlei Auskünfte zu Wertgenständen oder Geld zu erteilen und keinen Unbekannten Wertsachen zu übergeben. Bei verdächtigen Anrufen sollten Betroffene immer eine Polizeidienststelle kontaktieren. Weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft fordern telefonisch die Herausgabe von Bargeld oder Wertsachen!
In letzter Zeit häufen sich außerdem im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz Anrufe mit Bandansagen einer angeblichen Finanzverwaltung. Demnach sollen Bankunterlagen an Pressevertreter oder Verlage weitergeleitet worden sein. Um das abzuwenden, sollen bestimmte Tasten betätigt und in einem weiteren Schritt sensible Daten angegeben werden.
Offensichtlich kam es bislang in keinem Fall zu einem Schadenseintritt. Etwaige Betroffene werden darauf hingewiesen, in keinem Fall auf eventuelle Forderungen in den Anrufen einzugehen.
Grundsätzlich gilt bei allen verdächtigen Anrufen: Keine Bankdaten am Telefon preisgeben! Niemals auf telefonische Bargeldforderungen oder sonstigen Forderungen von angeblich staatlichen Stellen eingehen! Keine staatliche Stelle fordert am Telefon die Herausgabe von Geld, Wertgegenständen oder sensiblen Daten. (PM) |
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Pressemitteilung vom 05.02.2023 |
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