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Nachricht vom 11.03.2023 |
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Region |
Geldautomatensprengung in Kroppach - Prozess beim Landgericht Koblenz gestartet |
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In letzter Zeit häufen sich die Fälle von Sprengungen einzelner Geldautomaten der Bankinstitute. Die Kriminellen, die zum Teil aus den Niederlanden in den Westerwald "reisen", haben Gründe für ihr Handeln: In den überwiegend ländlichen Regionen des Westerwaldes ist die nächste Polizeidienststelle oft weit entfernt. Zudem besteht durch die unmittelbare Nähe zur A 3 eine geradezu ideale Fluchtmöglichkeit. |
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Koblenz/Kroppach. Bei der 9. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Martin Schlepphorst, hat unlängst der Prozess gegen sechs Angeklagte begonnen, denen die Sprengung eines Geldautomaten durch Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Kroppach vorgeworfen wird. Wir berichteten. Die Angeklagten sind zwischen 20 und 31 Jahre alt.
Zusammenfassung der Anklage:
Den sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 31 Jahren wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 16. Juni 2022 einen Geldausgabeautomaten gesprengt und hierdurch einen Betrag von rund 31.000 Euro erbeutet zu haben. Während die Sprengung und die Entwendung des Geldes durch zwei der Angeklagten, sowie einen unbekannt gebliebenen Mittäter erfolgt sein soll, soll den übrigen Mitangeklagten die Aufgabe zugekommen sein, für das Tatfahrzeug beziehungsweise die beiden Fluchtfahrzeuge zu sorgen. Durch die Tat soll ein Sachschaden von rund 150.000 Euro entstanden sein.
Der Prozess verlangt der Justiz in Koblenz auch einiges ab, denn jeder der sechs Angeklagten wird durch jeweils zwei Rechtsanwälte vertreten, dazu hat jeder Angeklagte einen eigenen Dolmetscher. Da überwiegend simultan gedolmetscht wird, in Französisch und Niederländisch, herrscht in den jeweiligen Sitzungssälen häufig eine gewisse Unruhe. Sämtliche Angeklagte befinden sich seit dem 17. Juni 2022 in U-Haft, darum ist ständig ein Großaufgebot von Justizwachtmeistern im Sitzungssaal präsent.
Teilgeständnis eines Angeklagten
Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz wurde wegen der Häufung der Sprengung von Geldautomaten eine Sonderabteilung eingerichtet, in der die Fälle aus Rheinland-Pfalz zentral bearbeitet werden. Aus diesem Grund wird die Anklage beim Landgericht in Koblenz durch sachbearbeitende Staatsanwälte aus Mainz vertreten.
Nachdem die Anklage verlesen wurde, erklärte Richter Schlepphorst, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden hätten. Nach Eintritt in die Beweisaufnahme erklärten fünf Angeklagte durch ihre Verteidiger, dass sie keine Aussagen zur Sache machen würden, was ihr gutes Recht ist, aber eventuell Angaben zu den persönlichen Verhältnissen erfolgen.
Der jüngste der Angeklagten ließ sich über seine Verteidigerin ein, die eine entsprechende Erklärung in Ich-Form verlas. "Ich war von dem Tatplan eingeweiht, hatte aber nur mit der Vorbereitung und mit dem Nachlauf der Tat zu tun. Bei der Sprengung des Geldautomaten in Kroppach war ich nicht anwesend. In den Niederlanden habe ich einen Golf angemietet, aber nicht auf meinen Namen. Ich habe die gestohlenen Kennzeichen an dem Golf angebracht. Ich sollte die Täter in Deutschland abholen, nachdem das Fluchtfahrzeug abgestellt wurde. Ich wartete praktisch auf Abruf, als dieser erfolgte, fuhr ich sofort los, ich sollte nach Roth in der Nähe von Wissen im Kreis Altenkirchen kommen. Als ich dort ankam, wurde ich von der Polizei festgenommen. Mir tut sehr leid, was ich getan habe, und bereue meine Tat. Mich lockte das schnelle Geld, das war der Fehler. Ich sage aus, weil ich mich unabhängig von den anderen Angeklagten selbst schützen möchte".
"Amateurhafte" Planung und Durchführung in der Tat
Der Raub war offenbar dilettantisch und stümperhaft geplant, denn die Täter hinterließen nicht nur viele auswertbare Spuren, auch ihr Fluchtverhalten war von Chaos geprägt. Unter anderem konnten Handys geortet werden, die zum Zeitpunkt der Flucht angeschaltet waren. Auf einem Handy konnte ein Video ausgewertet werden, auf dem der später gesprengte Geldautomat festgehalten ist.
In Anbetracht dieser Umstände verlangten die Verteidiger, dass bei den Zeugenvernehmungen der ermittelnden Beamten nur Erkenntnisse verwertbar sind, die sie selbst ermittelt haben. Zusammenfassungen mit der Einarbeitung von Erkenntnissen anderer Kollegen dürfe nicht zugelassen werden. Das hatte zur Folge, dass einige Verteidiger bei Aussagen von Kriminalbeamten, diese dauernd unterbrachen, um darauf hinzuweisen, dass seine Aussage nicht aufgrund eigener Ermittlungen erfolgt sei. Im Verlauf von Zeugenaussagen wurden die Zeugen häufig unterbrochen, weil bestimmte Passagen moniert wurden. Aus dieser Situation heraus entstanden kleine "Scharmützel" zwischen dem Gericht und der Verteidigung. Der Vorsitzende musste sogar Ermahnungen aussprechen, da er selbst hin und wieder in seinen Ausführungen von der Verteidigung unterbrochen wurde.
Wilde Verfolgungsfahrt mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde über die Autobahn
Die Aussagen der ermittelnden Beamten können so zusammengefasst werden, dass die Angeklagten nach der Sprengung nicht allzu weit gekommen sind. Die Sprengung erfolgte um 2:08 Uhr, zwei der Täter konnten gegen 5 Uhr in Roth bei Wissen festgenommen werden, die vier anderen wurden nach einer wilden Verfolgungsjagd über die Autobahn 3, mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde, gefolgt von Polizeiautos, in Bonn-Beuel durch eine heruntergelassene Bahnschranke aufgehalten und dort festgenommen werden. Ein Täter konnte unerkannt flüchten, bei der Verfolgung durch die Polizei konnte in einem Waldstück in einer Plastiktüte die Beute von rund 33.000 Euro aufgefunden werden.
Der Prozess wird am 24. März fortgesetzt. Wir werden vom Fortgang des Verfahrens berichten. (Wolfgang Rabsch) |
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Nachricht vom 11.03.2023 |
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