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Pressemitteilung vom 15.03.2023 |
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Region |
ACE weist auf Unterschiede Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich hin |
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Das rechteckige blau-weiße Verkehrsschild mit spielenden Personen auf der Straße sorge hin und wieder für Missverständnisse, weiß der Auto Club Europa (ACE) Kreisclub Altenkirchen-Westerwald. Daher macht der ACE darauf aufmerksam, welche Verkehrsregeln in Spielstraße und im verkehrsberuhigten Bereich gelten. |
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Region. Was umgangssprachlich gerne als „Spielstraße“ betitelt wird, ist genau genommen "nur“ ein verkehrsberuhigter Bereich, erklärt der Kreisclub. Eine Spielstraße im eigentlichen Sinn kennzeichne hingegen ein rundes, rot-weißes Verbotsschild mit einem Zusatzzeichen, das ein Kind mit einem Ball zeigt. "Die Verkehrsregeln in beiden Bereichen unterscheiden sich erheblich." Was Verkehrsteilnehmende in den verschiedenen Zonen zu beachten haben, erläutert, Dieter Born, Pressesprecher des Kreisclubs Altenkirchen-Westerwald vom ACE, Europas Mobilitätsbegleiter:
Verkehrsberuhigter Bereich: Rücksichtnahme steht an erster Stelle
Verkehrsberuhigte Bereiche finden sich in Städten häufig. Ein rechteckiges, blau-weißes Verkehrsschild zeigt spielende Personen sowie ein Auto auf einer Straße und verweist auf eine Zone, in der Fußgänger dem Fahrzeugverkehr gleichberechtigt begegnen. Zu Fuß Gehende dürfen die gesamte Straßenbreite inklusive Fahrbahn nutzen. Autofahrende, Fahrrad-, Motorrad- sowie E-Scooterfahrer müssen hier besonders umsichtig fahren und wenn nötig anhalten. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Das Fahren ist zwar erlaubt, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Der Gesetzgeber hat das Tempo leider nicht genau definiert. Auch wenn im Rahmen einzelner Gerichtsurteile eine Geschwindigkeit bis zu 15 Kilometer pro Stunde als angemessen beurteilt wurde, empfiehlt Born vom ACE im Sinne der Verkehrssicherheit ein Tempo von maximal 7 bis 10 Kilometer pro Stunde. Grundsätzlich gilt: Das Tempo muss deutlich reduziert werden und Überholen ist nicht erlaubt. Während es möglich ist, im verkehrsberuhigten Bereich zum Ein- und Aussteigen zu halten, ist das Parken nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt – je nach Beschilderung sogar nur mit Anwohnerparkausweis.
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt auch im verkehrsberuhigten Bereich für alle Verkehrsteilnehmenden: Wer zu Fuß unterwegs ist, hat zwar Vorrang, darf den Fahrzeugverkehr aber auch nicht unnötig ausbremsen. Das Blockieren der Straße – auch durch Spielsachen – ist nicht erlaubt. Auch hinsichtlich der Vorfahrt ist in einem verkehrsberuhigten Bereich besondere Konzentration gefragt: Während innerhalb der Zone die Regel rechts vor links gilt, muss bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich allen anderen Verkehrsteilnehmenden die Vorfahrt eingeräumt werden. Wie beim Verlassen eines Grundstücks gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Das aufhebende, durchgestrichene Schild bedeutet nicht grundsätzlich das abrupte Ende des verkehrsberuhigten Bereichs – stattdessen endet dieser in der Regel erst an der Einmündung in eine andere Straße.
Spielstraße: keine Fahrzeuge erlaubt!
"Echte Spielstraßen sind selten, aber existieren. Gekennzeichnet sind sie mit dem runden, rot-weißen Verbotsschild plus schwarz-weißem Zusatzzeichen mit Ball spielendem Kind. Die Einfahrt – ob mit dem Auto, E-Scooter, Motorrad oder Fahrrad – ist grundsätzlich verboten." Das gilt auch für Anlieger, denn Spielstraßen sind allein für Fußgänger sowie spielende Kinder gedacht. Somit ist auch das Parken nicht gestattet. (PM)
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Pressemitteilung vom 15.03.2023 |
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