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Nachricht vom 31.05.2023 |
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Wirtschaft |
Domain kaufen – diese Tipps sind hilfreich |
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Sowohl für Firmen als auch für Selbständige, Freiberufler und Personen des öffentlichen Lebens wird es immer wichtiger im Internet präsent zu sein. Auch Vereine und andere Personenvereinigungen sind sehr daran interessiert, potenzielle Mitglieder zu erreichen. Allerdings sollten bei dem Kauf einer Domain einige Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. |
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Überprüfung von Markenrechten
Der Kauf einer Domain ähnelt dem Erwerb eines Grundstücks für den Bau eines Gebäudes. Die Domain dient als Grundlage für eine spätere Website-Einrichtung. Wer Domains kaufen und dabei keine rechtlichen Risiken eingehen möchte, sollte besonders auf bestehende Markenrechte achten.
In den meisten Fällen entspricht die gewählte Domain dem Marken- oder Unternehmensnamen des Käufers. Da die Domain in Verbindung mit der Website weltweit erreichbar sein wird, ist es wichtig zu prüfen, ob der gewählte Domainname bereits einem registrierten Markennamen entspricht, geschützte Begriffe enthält oder einer bestehenden Marke stark ähnelt.
Eine einfache Google-Suche nach dem gewünschten Domainnamen liefert erste Informationen. Anhand der Suchergebnisse kann man schnell feststellen, ob bereits ein Unternehmen unter diesem Namen aktiv ist und ob ähnliche Domains vorhanden sind. Die Einsteigersuche des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ermöglicht eine weitere Überprüfung. Hier kann man schnell feststellen, ob der gewünschte Domainname - mit oder ohne Domainendung - bereits als Marke registriert ist. Bei größeren Webprojekten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Fachkenntnissen im Markenrecht hinzuzuziehen, um Unterstützung zu erhalten.
Zielrichtung und Domainendung
Bei der Wahl des Domainnamens spielt der Zweck des zukünftigen Webprojekts eine wichtige Rolle. Ist das Ziel eine Informationsseite oder ein Online-Shop? Soll die Webseite regional oder international ausgerichtet sein? Im Falle eines Webshops kann es sinnvoll sein, das Wort „shop“ im Domainnamen zu verwenden, während eine Nachrichtenseite auch den Begriff „news“ in ihrem Domainnamen führen kann. Bei einer Informationswebsite zu einer Kunstausstellung kann es von Vorteil sein, im Domainnamen einen Hinweis auf den Inhalt der Website zu geben.
Der Domainname ist nur ein Teil einer neuen Domain. Eine Domain enthält auch eine Domainendung. Vor dem Kauf sollte man überlegen, welche Endung sinnvoll ist. Bietet man in einem Online-Shop hauptsächlich Waren in Deutschland an, empfiehlt sich die Domainendung .de. Wenn man sein Angebot vor allem international ausrichten möchte, können die generischen Top-Level-Domains .com oder .org sinnvoll sein. Es ist wichtig, besonders bei der Wahl länderspezifischer Domainendungen, auf mögliche Voraussetzungen zu achten.
Auswahl des Anbieters
Den richtigen Domainnamen zu finden, ist wichtig, aber bei weitem nicht alles. Nicht alle Anbieter, die Domainnamen verkaufen, bieten die gleichen Konditionen und Dienstleistungen an. Wer Domains kaufen möchte, sollte daher auch bei der Wahl des Anbieters mit Bedacht vorgehen.
Der gewählte Anbieter sollte durch transparente Preise und Konditionen gekennzeichnet sein. Es sollte beispielsweise einfach sein, die Verlängerungskosten nachzuvollziehen und das genaue Verfahren für die Übertragung oder Kündigung der Domainregistrierung zu verstehen. Eine besondere Ermäßigung der Gebühren für die ersten 12 Monate ist üblich.
Aus Gründen der Sicherheit sollte man darauf achten, dass das Angebot ein SSL Wildcard-Zertifikat umfasst. Hierbei handelt es sich um ein SSL-Zertifikat, das alle Subdomains einer Domain gleichzeitig SSL-verschlüsselt und damit einem Datendiebstahl vorbeugt. Ein Anbieter, der das Sicherheitszertifikat kostenlos mit der Domain anbietet, ist IONOS.
Für Webseitenbesitzer ist ferner eine Funktion namens Domain Lock von Vorteil. Dieses Feature verhindert, dass eine Domain durch unbefugte Personen zu einem anderen Anbieter umgezogen werden kann. Mehrere Sicherheitsmaßnahmen stellen sicher, dass lediglich der Eigentümer der Domain oder bevollmächtige Personen einen Domain-Umzug einleiten können. (prm) |
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Nachricht vom 31.05.2023 |
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