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Pressemitteilung vom 02.07.2023
Region
Verkehrsaktion Polizei: Motorisierte Zweiräder wurden verstärkt kontrolliert
Bei einer verstärkten Kontrolle des motorisierten Zweiradverkehrs wurden nur wenige Verstöße beanstandet. Ein Autofahrer hatte Pech: Sein illegal getuntes Fahrzeug wurde unter die Lupe genommen, nachdem er sehr auffällig versucht hatte, sich einer Kontrolle zu entziehen, die ohne sein Verhalten gar nicht stattgefunden hätte.
SymbolbildMontabaur. Am Sonntag, dem 2. Juli, wurden im Zeitraum von 10 bis 17.30 Uhr zahlreiche Verkehrskontrollen des motorisierten Zweiradverkehrs im Bereich der örtlichen Schwerpunktstrecken des Rhein-Lahn-Kreises durchgeführt.

Im Verlauf des Kontrolltags konnten insgesamt 89 Fahrzeugführer durch den Zweiradkontrolltrupp der Polizeidirektion Montabaur einer spezialisierten Zweiradkontrolle unterzogen werden.

Einem Verkehrsteilnehmer musste aufgrund der Beschaffenheit seines Fahrzeugs die Weiterfahrt untersagt werden. Zwei weitere Verkehrsteilnehmer müssen sich unter anderem wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis einem Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen.

Bei zwei Verkehrsteilnehmern erfolgte eine Schallpegelmessung aufgrund des Anfangsverdachts der Abgasanlagenmanipulation. Die Messungen erfolgten ohne Beanstandung.

In der Gesamtheit der kontrollierten Fahrzeugführer konnten keine nennenswerten Verstöße festgestellt werden. Die durchgeführten Kontrollen und hiermit einhergehenden Verkehrs-erzieherischen Gespräche, insbesondere mit Schwerpunkt zur Sensibilisierung auf Motorradlärm, stießen bei Anwohnern sowie auch bei den kontrollierten Verkehrsteilnehmern auf hohe Akzeptanz.

Autofahrer verlor die Nerven
Der Fahrzeugführer eines Pkw versuchte sich bei Erkennen der Kontrollstelle einer, durch die Polizei nicht beabsichtigten, Verkehrskontrolle durch unmittelbares Wenden auf der Fahrbahn zu entziehen. Nach kurzer Verfolgung stellte sich bei der anschließenden verdachtsabhängigen Verkehrskontrolle der Grund seiner Flucht heraus: An seinem Pkw konnten zahlreiche, nicht nur unerhebliche technische Veränderungen festgestellt werden, welche bereits im Einzelnen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Den Fahrzeugführer erwarten nun mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren. (PM)
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