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Pressemitteilung vom 20.07.2023 |
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Region |
Wechsel im Schiedsamt in Montabaur und Boden: Dr. Ellen Ernst folgt auf Harald Hansen |
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Dr. Ellen Ernst ist die neue Schiedsfrau im Schiedsbezirk I der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur. Dazu zählen die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinde Boden. Bislang hatte dieses Ehrenamt Harald Hansen inne, der sich aus persönlichen Gründen nicht für eine dritte Amtszeit bewarb. In einer Feierstunde im Amtsgericht Montabaur wurde Hansen verabschiedet und Dr. Ernst eingeführt. |
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Montabaur. Nach zehn Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit von Harald Hansen als Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Montabaur übernimmt Dr. Ellen Ernst aus Montabaur nun das Schiedsamt. Der Direktor des Amtsgerichts Montabaur, Ralf Tries, und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, dankten in einer kleinen Feierstunde Harald Hansen für seinen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz in der außergerichtlichen Streitschlichtung.
Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats tritt Dr. Ellen Ernst ab sofort die Nachfolge von Harald Hansen an. Sie ist damit bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (zum Beispiel Beleidigung, Hausfriedensbruch) und im Zivilrecht (zum Beispiel Nachbarschaftsrecht) zu einer zeitnahen, unbürokratischen und kostensparenden Beilegung von Streitigkeiten berufen. Dass Dr. Ellen Ernst das Ehrenamt neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Ärztin übernommen hat, wird allseits dankend anerkannt.
"Ich bin überzeugt davon, dass mit Ihrer Kommunikationsfähigkeit und Empathie eine erfolgreiche Streitschlichtung möglich ist", so Tries bei der Vereidigung der neuen Schiedsfrau. Menschen auch auf dieser Weise helfen zu können, freut Dr. Ernst. Sie hofft zwar im Interesse eines von vornherein friedlichen Miteinanders auf wenig "Behandlungsfälle", bei solchen aber auf eine hohe außergerichtliche "Heilungsquote". Andree Stein dankte Dr. Ernst für ihre die Bereitschaft, das Ehrenamt zu übernehmen und sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.
Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann deren Adresse im Wochenblatt der Verbandsgemeinde oder auf der Homepage finden oder mit ihr über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen. (PM) |
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Pressemitteilung vom 20.07.2023 |
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