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Pressemitteilung vom 06.10.2023 |
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Region |
Führerscheine müssen umgetauscht werden: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind an der Reihe |
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Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist erneut auf die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen hin. Der Antrag ist notwendig, um die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie zu erfüllen, nach denen bis Anfang 2033 alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein müssen. |
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Westerwaldkreis. Die Fristen sind großzügig gesetzt und der Zeitpunkt des Umtausches richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabenden oder dem Ausstellungsjahr. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2024 ab und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein.
Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahrgang 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahrgang 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2011: Umtausch bis19. Januar 2032
Ausstellungsjahr des Führerscheins 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Für den Antrag, der sowohl bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als auch bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden kann, ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig.
Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen. Ein Versäumen der Frist hat bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld zur Folge. Zudem kann es bei Fahrten im europäischen Ausland zu Problemen kommen.
Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen gibt es unter www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle.html. Über www.westerwaldkreis.de/termin kann bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises online ein Termin zum Umtausch vereinbart werden. (PM) |
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Pressemitteilung vom 06.10.2023 |
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