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Nachricht vom 26.10.2011 |
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Region |
Aufgabenübernahme nicht gelungen |
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Bußgeld für Geschwindigkeitsübertretungen auf der Autobahn sind für die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eine Einnahmequelle, die das Land Rheinland-Pfalz im nächsten Jahr an sich ziehen wollte. Kurzfristig wurde der Kreis informiert, dass die Bearbeitung der Bußgelder 2012 doch noch vom Kreis übernommen werden soll. Landrat Achim Schwickert fordert verlässlichere Vorgaben. |
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Westerwaldkreis. Das Land Rheinland-Pfalz hatte angekündigt, die Bußgeldverfahren im Zuge von Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahnen ab Januar 2012 an sich zu ziehen und selbst zu bearbeiten. Laut Pressemeldung der Kreistagsverwaltung bedeutet das für manche Landkreise einen erheblichen Einnahmeverlust. Bislang waren nämlich die Kreisverwaltungen für die Bearbeitung und Einziehung der Bußgelder, die den Kreisfinanzen zugute kamen, zuständig.
„Die Übernahme dieser selbständigen Bearbeitung ist offensichtlich nicht gelungen“, teilte Landrat Achim Schwickert kürzlich dem Kreistag mit. Schwickert liege zwischenzeitlich eine Mitteilung vor, wonach die Landkreise und damit auch der Westerwaldkreis gebeten werden, die Bearbeitung dieser Bußgeldfälle auch im Jahr 2012 noch sicherzustellen.
„Sollte es nach dem Jahr 2012 dann zu der beabsichtigten Aufgabenübertragung auf das Land kommen, wird seitens der Landkreise darauf zu achten sein, dass sie eine entsprechende finanzielle Entschädigung für die dann wegfallenden Einnahmen erhalten“, fordert der Landrat. Schwickert hält es, wie gerade dieser Fall zeige, für notwendig, beabsichtigte Aufgabenübertragungen mit den notwendigen Planungs- und Vorbereitungszeiträumen für die Betroffenen zu versehen. Schwickert: „Es kann nicht sein, dass man erst vier Monate vor Jahresschluss erfährt, dass man eine Aufgabe doch zunächst weitermachen soll. Es fehlen dann verlässliche Vorgaben für eine auch für uns wichtige und notwendige Personalplanung.“
Auf eines jedenfalls scheint Verlass zu sein, dass nämlich Autofahrer immer wieder gegen die Verkehrsbeschränkungen verstoßen und dafür Bußgeld entrichten. |
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Nachricht vom 26.10.2011 |
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