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Nachricht vom 31.10.2023 |
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Wirtschaft |
Die Sachbezugskarte als innovative Mitarbeitermotivation |
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RATGEBER | Arbeitgeber suchen stets nach kreativen Wegen, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden. Eine solche Möglichkeit bietet die Sachbezugskarte. Anders als herkömmliche Benefits ermöglicht diese Karte steuerfreie Sachzuwendungen gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG von bis zu 50 Euro pro Monat (bis Ende 2021 waren es 44 Euro) für Mitarbeiter, was sie zu einer attraktiven Option macht. |
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Bequeme monatliche Aufladung und Abrechnung
Die Handhabung der Sachbezugskarten gestaltet sich äußerst einfach. Jeden Monat erfolgt automatisch die Aufladung der Karten mit dem festgelegten Wert, der dann problemlos mit dem Arbeitgeber abgerechnet wird. Dies macht die Verwaltung dieser Benefits äußerst effizient.
Freiheit für die Mitarbeiter
Im Gegensatz zu herkömmlichen Einzelgutscheinen wie Tankgutscheinen, Essensgutscheinen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio bietet die Sachbezugskarte eine bemerkenswerte Flexibilität. Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Geschäften, Restaurants und Dienstleistern wählen und ihre individuellen Vorlieben berücksichtigen. Dies ermöglicht es den Beschäftigten, den größtmöglichen Nutzen aus diesem Benefit zu ziehen.
Unterstützung der regionalen Wirtschaft
Die Einführung der Sachbezugskarte trägt nicht nur zur Mitarbeitermotivation und -bindung bei, sondern unterstreicht auch die Verbundenheit des Arbeitgebers mit der Region. Die finanzielle Unterstützung örtlicher Unternehmen fördert den lokalen Handel und trägt dazu bei, dass das Geld in der Gemeinschaft bleibt, anstatt in den Online-Handel abzufließen. Somit stärkt die Sachbezugskarte nicht nur das Employer Branding, sondern unterstützt auch die lokale Wirtschaft nachhaltig.
Insgesamt bietet die Sachbezugskarte eine zeitgemäße und attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zu belohnen und langfristig zu binden, während gleichzeitig die regionale Wirtschaft gefördert wird. (prm) |
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Nachricht vom 31.10.2023 |
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