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Pressemitteilung vom 17.12.2023
Region
Vorwurf bestätigt! Beamtenaffäre in der VG Betzdorf-Gebhardshain: Muss Bürgermeister Brato haften?
Der Vorwurf der "rechtsgrundlosen Freistellung" wurde bestätigt: Die Kommunalaufsicht hat eine Stellungnahme zu den Vorwürfen rund um die Beamtenaffäre im Rathaus Betzdorf-Gebhardshain veröffentlicht. Darin sieht die Behörde es als "gesichert" an, dass ein leitender Beamter jahrelang fürs Nichtstun im Home-Office bezahlt wurde. Für Bürgermeister Bernd Brato könnte das teuer werden.
(Foto links: Symbolfoto, Quelle: Pixabay: Foto rechts: Jennifer Patt)Altenkirchen/Betzdorf. Ein Beamter der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain soll auf Anweisung von Bürgermeister Bernd Brato fünf Jahre lang ohne Aufgabenzuweisung im Home-Office gewesen sein. Die Kuriere hatten über die Beamtenaffäre im Betzdorfer Rathaus bereits berichtet und auch eine Stellungnahme von Bürgermeister Bernd Brato zu den Vorwürfen veröffentlicht.

Die Unstimmigkeiten waren bei einer Routineprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt beim Landkreis Altenkirchen erstmals aufgefallen. Als die Experten des Rechnungsprüfungsamtes die Ungereimtheiten im Prüfverfahren nicht aufklären konnten, wurde die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingeschaltet und gebeten, den Fall zu übernehmen. Diese hat daraufhin eine eigene Prüfung eingeleitet.

Eine fast 50-seitige gutachterliche Stellungnahme, die auf umfangreichen Befragungen von Beschäftigten der betroffenen Verbandsgemeindeverwaltung und Aktensichtungen basiert, liegt laut Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen nunmehr vor und wurde am Montag (18. Dezember) dem Ersten Beigeordneten der VG Betzdorf-Gebhardshain, Joachim Brenner, zugestellt. "Bürgermeister Bernd Brato erhielt aufgrund einer anzunehmenden Befangenheit den Prüfbericht nur nachrichtlich", so heißt es in der Pressemitteilung.

Die wesentlichen Ergebnisse der Stellungnahme:
Die Kommunalaufsicht sieht es als gesichert an, dass der freigestellte Beamte ohne Aufgabenübertragung fünf Jahre im Home-Office war.
Der freigestellte Beamte hat zwar eine Dienstpflicht verletzt, die ihm aber rechtlich nicht vorwerfbar ist.
Durch die rechtsgrundlose Freistellung wurde ein Schaden von rund 600.000 Euro verursacht. Bisher war von einer Summe von rund 360.000 Euro die Rede, aber die von Kommunalaufsicht bezifferte Schadenssumme beinhaltet nicht nur die eigentliche Besoldung, sondern auch Kosten für die Krankenversorgung sowie erworbene Anwartschaften für die Pensionen und zu bildende Rückstellungen für Krankenkosten im Ruhestand.
Bürgermeister Bernd Brato hat nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Versetzung des betroffenen Beamten ins Home-Office angeordnet. Er hat damit schuldhaft Dienstpflichten verletzt. Der Bürgermeister hat den Schaden auszugleichen.
Der Verbandsgemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Schadensersatz gefordert wird. Ansprüche der Gemeinde gegen Bürgermeister können vom Gemeinderat nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder erlassen werden. Ein Erlass ist nach Hinweis der Kommunalaufsicht nur in engen Grenzen möglich.

Was sagt die VG Betzdorf-Gebhardshain dazu?
Am Montagnachmittag (18. Dezember) hat Joachim Brenner als Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain per Pressemitteilung bestätigt, dass die fast 50-seitige gutachterliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht der Verwaltung per E-Mail übermittelt wurde. Die Fraktionssprecher und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde sollen noch in dieser Woche im Rahmen einer Besprechung informiert werden. Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates Betzdorf-Gebhardshain steht die Stellungnahme im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

"Eine vollständige inhaltliche Befassung mit den Feststellungen der Kommunalaufsicht konnte angesichts des Umfangs bisher nicht erfolgen", so heißt es in der Pressemitteilung weiter. Brenner bittet daher um Verständnis, dass sowohl er selbst als auch Bürgermeister Brato "derzeit von einer weitergehenden Stellungnahme absehen."


(AGO / PMs)
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