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Nachricht vom 08.01.2024 |
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Wirtschaft |
Heimische Sicherheit: Alarmanlagen und ihre finanzielle Förderung |
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RATGEBER | Statistiken zeigen, dass in Deutschland etwa alle 120 Sekunden eingebrochen wird. Diese hohe Einbruchshäufigkeit sorgt in vielen Haushalten für Verunsicherung und führt zu vermehrten Investitionen in verbesserte Sicherheitsmaßnahmen. Die Frage, ob und wann eine Alarmanlage installiert werden sollte, beschäftigt nicht nur die Menschen im Westerwald. Nur wenige wissen, dass unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden können. |
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Wann eine Alarmanlage sinnvoll ist
Eine Alarmanlage dient primär dazu, vor verschiedenen Gefahren zu warnen, nicht nur vor Einbrüchen. Sie kann auch als Wasser-, Gas- oder Rauchmelder fungieren. Zudem bieten viele Alarmanlagen Benachrichtigungsoptionen, durch die der Besitzer per E-Mail, SMS oder Anruf über mögliche Gefahren informiert wird. Dies ermöglicht ein zeitnahes Reagieren auf die jeweilige Situation.
Das einmalige Investment in ein solches System in der Wohnung oder im Haus kann die Sicherheit sowohl bei An- als auch bei Abwesenheit steigern. Insbesondere Wohnungen im Erdgeschoss und frei stehende Einfamilienhäuser, die von der Straße aus schlecht einsehbar sind, haben ein erhöhtes Risiko für Einbrüche.
Die Kriminalstatistiken der letzten Jahre deuten darauf hin, dass die Einbrüche im Westerwald tendenziell zunehmen. Auch solche regionalen Entwicklungen können eine Rolle spielen.
Verschiedene Lösungen stehen zur Auswahl
Ob die Alarmanlage in einer Wohnung oder zur Sicherung eines ganzen Gebäudes installiert werden soll, für unterschiedliche Wohnsituationen stehen passende Lösungen zur Auswahl. Es existieren sowohl Funk- als auch Kabelalarmanlagen. Letztere gelten oft als sicherer, da sie weniger anfällig für Ausfälle sind. Allerdings ist ihre Installation komplexer, weshalb sie in erster Linie bei Neubauten oder Renovierungen in Betracht kommen. Die Möglichkeiten reichen von einfachen Überwachungskameras bis hin zu einem umfassenden Sicherheitssystem, das Auffälligkeiten an eine Leitstelle zur weiteren Überprüfung meldet.
Unabhängig vom Typ der Alarmanlage ist es wichtig, die Zentraleinheit an einem schwer auffindbaren Ort anzubringen, da Einbrecher versuchen werden, diese zu finden und zu deaktivieren. Ebenso sollten andere Komponenten wie Alarmkontakte verdeckt installiert werden, um ein Umgehen der Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern.
Förderkredit der KfW – was gefördert wird
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert zur Verbesserung des Einbruchschutzes und zur Barrierereduzierung einen zinsvergünstigten Förderkredit. Im Rahmen dieser Förderung können einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Garagentore sowie -zugänge finanziert werden. Ebenso werden Nachrüstsysteme für Türen wie Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser und Kastenriegelschlösser unterstützt.
Für Fenster und Fenstertüren kommen Nachrüstlösungen wie aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe und Pilzkopfverriegelungen infrage. Auch einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen fallen unter die förderfähigen Maßnahmen. Zudem werden Gefahrenwarnanlagen sowie sicherheitstechnische Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion gefördert.
Nicht förderfähig sind hingegen Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und technische Mindestanforderungen erfüllen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen. In Anspruch genommene Rabatte, darunter Skonto und andere Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrags, verringern die förderfähigen Investitionskosten in vollem Umfang.
Wer das Förderprodukt nutzen kann
Das Förderprodukt der KfW für Investitionen in Einbruchschutz steht einer breiten Zielgruppe zur Verfügung. Dazu gehören Privatpersonen, egal ob Eigentümer oder Mieter, unabhängig vom Alter. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können von der Förderung profitieren.
Allerdings gibt es bestimmte Objekte und Nutzungsarten, die von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Hierzu zählen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Flächen und Gebäude, die gewerblich genutzt werden. (prm) |
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Nachricht vom 08.01.2024 |
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