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Pressemitteilung vom 28.01.2024 |
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Region |
Elterngeldstelle des Westerwaldkreises: Lange Bearbeitungszeiten und eingeschränkte Erreichbarkeit |
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Die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Westerwald steht vor großen Herausforderungen. Eine steigende Anzahl an Anträgen, ein aufwendiger Bearbeitungsprozess und zwei vakante Vollzeitstellen führen zu längeren Bewilligungsfristen und eingeschränkter Erreichbarkeit. |
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Montabaur/Westerwaldkreis. In den vergangenen Monaten verzeichnete die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eine sehr hohe Zahl von eingehenden Elterngeldanträgen. Auch wenn nahezu alle Politiker seit Jahren immer wieder betonen, die Bürokratie müsse einfacher und verschlankt werden, bläht sie sich immer weiter auf. Die Gründe dafür aufzuarbeiten, scheint auch im Zeitalter der KI weiterhin nicht gelungen zu sein.
Entsprechend sind die Anträge auf Elterngeld sehr komplex und zeitaufwendig, sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörde. Oft fehlen notwendige Unterlagen oder die Antragstellenden haben Schwierigkeiten, die umfassenden Formulare auszufüllen. Deshalb bedarf es zahlreicher Nachfragen und einer teilweise ausführlichen Beratung.
Hierzu kommt, dass in diesem Bereich in der Kreisverwaltung aktuell zwei Vollzeitstellen unbesetzt sind. Obwohl das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Stellenbesetzung noch drei bis vier Monate in Anspruch nehmen. Danach benötigen die neuen Mitarbeiter eine zusätzliche Einarbeitungszeit, um die komplexe Materie zu beherrschen.
Diese Umstände haben zur Folge, dass die Bearbeitungszeiten für die Elterngeldanträge im ersten Halbjahr 2024 voraussichtlich bis zu 14 Wochen betragen können. Als Gegenmaßnahme wird die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung ab dem 1. Februar nur noch montags, mittwochs und donnerstags erreichbar sein. Zudem bittet die Kreisverwaltung darum, telefonische Anfragen zu vermeiden und stattdessen per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Diese Maßnahmen sollen den Mitarbeitern ermöglichen, die Fallprüfungen ohne Unterbrechungen und damit schneller durchzuführen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises appelliert an das Verständnis der Bürger für diese notwendigen Schritte. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 28.01.2024 |
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