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Pressemitteilung vom 07.03.2024 |
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Region |
Vorsorgevollmacht: Fortbildung für Bevollmächtigte im März |
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Die Zukunft ist ungewiss und immer mehr Menschen bestimmen daher Vertreter, die in ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen können. Doch was passiert im Ernstfall? Um auf diese Frage Antwort zu geben, findet im März eine informative Fortbildung statt.
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Westerwaldkreis. Es ist nicht möglich, vorauszusehen, was morgen geschehen wird. Daher ist es wichtig, sich bereits heute Gedanken darüber zu machen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb, Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten zu ernennen. Diese Bevollmächtigten sollen im Ernstfall in ihrem Namen handeln können.
Allerdings ergeben sich daraus auch viele Fragen für die Vorsorgebevollmächtigten. Wann genau wird die Vorsorgevollmacht gültig? In welchem Ausmaß darf der Bevollmächtigte handeln? Bei welchen medizinischen Maßnahmen kann und muss der Bevollmächtigte zustimmen?
Antworten auf diese und weitere Fragen werden Experten in einer Fortbildung der Betreuungsvereine der Caritas aus Montabaur und der AWO aus Wirges liefern. Der kostenlose Kurs findet an zwei Mittwochen, 13. und 23. März, jeweils um 18 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die Caritas in der Bahnallee 16 in Montabaur. Alternativ kann die Fortbildung auf Wunsch auch online besucht werden.
Interessierte müssen sich bis zum 10. März anmelden. Dies ist beim Betreuungsverein der AWO unter der Telefonnummer 02602 1066-510 oder per E-Mail an awo@awo-westerwald-betreuung.de möglich. Auch die Betreuungsvereinigung der Caritas nimmt unter der Telefonnummer 02602 1606-36 oder per E-Mail an Elke.Schaefer-Krueger@cv-ww-rl.de Anmeldungen entgegen. (PM) |
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Pressemitteilung vom 07.03.2024 |
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