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Pressemitteilung vom 31.03.2024
Region
Cannabis-Gesetz in Kraft: Was ändert sich für die Polizeipraxis?
Mit dem 1. April 2024 tritt das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft. Doch welche Auswirkungen hat diese Regelung auf die polizeiliche Praxis? Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen an die Hand gegeben.
Symbolbild (Foto: Pixabay)Region. Die Bundesregierung hatte den Weg für die faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis bereits im Februar 2024 geebnet. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22. März und der Ausfertigung des Gesetzes am 27. März, wird das KCanG ab dem 1. April 2024 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis sowie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein.

Zudem sind Pläne vorhanden, dass der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen ab dem 1. Juli 2024 starten soll. Das Innenministerium stellt daher einen Orientierungsrahmen für die Polizisten im Land bereit. Dieser enthält Beschreibungen möglicher Situationen im Umgang mit der veränderten Rechtslage und konkrete Handlungsempfehlungen. Damit sollen die Polizeikräfte bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden.

Cannabis im Straßenverkehr verboten
Während das Cannabisgesetz unter anderem den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention hohen Stellenwert bei, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln - also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle - wird auch
weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein.

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnimmt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss weiterhin mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Hauptziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land aufrechtzuerhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist die Sensibilisierung der Bürger dafür, dass eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.
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