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Pressemitteilung vom 22.04.2024 |
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Region |
Anklage gegen bulgarisches Duo: Mord und Zwangsprostitution vorgeworfen |
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen eine 40-jährige Bulgarin und einen 48 Jahre alten Bulgaren erhoben. Ihnen wird unter anderem Mord und besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft gibt Einblicke in die grausamen Details der Vorwürfe. |
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Koblenz. Die Anklageschrift, die kürzlich zugestellt wurde, enthält schwere Vorwürfe gegen das bulgarische Duo. Sie sollen gemeinschaftlich eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Landsfrau grausam getötet haben. Zudem wird ihnen zur Last gelegt, die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Währenddessen soll das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt worden sein.
Der Vorwurf lautet auch auf Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Es wird angenommen, dass die Beschuldigten ihr Opfer über mehrere Monate hinweg ihrer Freiheit beraubt und während dieser Zeit ihren Tod verursacht haben.
Opfer durchlitt Erniedrigung, erzwungene Prostitution und grausame Qualen
Laut Anklageschrift haben die Beschuldigten, die seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind, die Verstorbene von April bis zum 22. November 2023 mehr als sieben Monate in menschenverachtender Weise grausam zu Tode gequält. Dabei sollen sie den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben. Durch fortwährende Misshandlungen und wiederholte Erniedrigungen soll die Verstorbene gefügig gemacht und zur Prostitution gezwungen worden sein. Die Einnahmen aus der Prostitution sollen die Beschuldigten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwendet haben. Die Verstorbene durfte das Wohnanwesen über den gesamten Tatzeitraum nicht verlassen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Handlungen der Beschuldigten als gemeinschaftlich begangenen Mord, in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Zwangsprostitution sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Beide Beschuldigte befinden sich derzeit noch immer in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht festgelegt worden.
Anklage ist kein Schuldspruch
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Angeschuldigten verbunden. Für die Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Bezogen auf die Anklagepunkte sieht das Gesetz im Falle einer Verurteilung folgende Strafen vor:
Wegen eines besonders schweren Falls der Zwangsprostitution: 1 Jahr bis 15 Jahre
Wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge: 3 Jahre bis 15 Jahre
Wegen Mordes: Lebenslang
(PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 22.04.2024 |
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