WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 30.04.2024
Region
Über den Naturpfad Weltende zum Aussichtspunkt Sonnenberg
Axel Griebling, Moderator und Wanderführer der Facebookgruppe Wandern im Westerwald, lädt zu einer etwa 7,5 Kilometer langen Rundwanderung ein, die am Samstag, 4. Mai, um 13 Uhr, auf dem Wanderparkplatz am Friedhof in Stein-Wingert startet. Highlights der Tour sind der legendäre Weltendepfad und der Aussichtspunkt Sonnenberg oberhalb von Alhausen.
Dieser Ausblick erwartet die Wanderer (Foto: Axel Griebling)Stein-Wingert. Wer schon immer auf ein wenig Abenteuer aus war, für den ist der Naturpfad Weltende Pflichtprogramm. Denn wer behauptet, dass das Ende der Welt mit Feuer und Krachen eingeleitet wird, der kennt den Weltendepfad im Herzen der Kroppacher Schweiz noch nicht. Enge Wanderpfade, teils in die Felsen gehauen, machen den Reiz dieses Pfades aus. Dabei sind festes Schuhwerk und eine gewisse Trittsicherheit Pflicht. Doch keine Angst: bisher haben alle Wanderer den Weltendepfad mit Erfolg gemeistert.

Dabei kommt der Name Weltende nicht etwa vom Weltuntergang, sondern kennzeichnet den Ortsteil Alhausen der Westerwaldgemeinde Stein-Wingert, in den nur eine kleine Straße hinein führt und man scheinbar das Ende der Welt erreicht, da man mitten im Ort wenden muss, um diesen wieder verlassen zu können.

Herrlicher Ausblick
Der Sonnenberg, nächstes Etappenziel und hoch über Alhausen am Westerwaldsteig gelegen, ist wahrlich einer der schönsten Aussichtspunkte im Westerwald. Von dort hat man einen phantastischen Blick, der vom Tal der Nister bis zum Stegskopf, der Fuchskaute und sogar ins Wildenburger Land reicht.

Mitwandern kann, wer sich unter diesem Formular anmeldet.

Für die Wanderung ist eine gewisse Grundkondition erforderlich. Die Teilnahme geschieht auf eigene Haftung. Hunde sind willkommen. Es herrscht Selbstverpflegung.

Weitere Wanderungen sind in der Facebookgruppe "Wandern im Westerwald" und auf der Seite "Verliebt in den Westerwald" veröffentlicht. (GRI)
Nachricht vom 30.04.2024 www.ww-kurier.de