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Nachricht vom 29.06.2024
Wirtschaft
Heizungsaustausch – was ist noch erlaubt?
RATGEBER | Das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, wurde in der Vergangenheit emotional diskutiert. Dabei betrifft es die meisten Hausbesitzer aktuell nicht. Nur beim Neubau oder einem Austausch der alten Anlage greifen die gesetzlichen Regelungen.
KI generiertes BildDie Energiebilanz der Gebäude ist verheerend
Dass der CO₂-Ausstoß zur Klimaerwärmung beiträgt, ist unter Klimaforschern unumstritten. Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse lässt sich dies nicht leugnen. Selbst wenn der Mensch nur für einen Teil der Erderwärmung verantwortlich sein sollte, wäre es sinnvoll, diesen Anteil zu reduzieren. Das Heizungsgesetz ist ein Ansatz, um dieses Ziel zu erreichen. Aktuell gilt das Gesetz nur in Neubaugebieten und in Gemeinden, die schon eine Wärmeplanung vorgelegt haben.

Eine Pflicht zum Austausch einer intakten Heizung gibt es nur in seltenen Fällen. Generell müssen neue Anlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Folgende Typen sind zukünftig für den Einbau noch erlaubt.

Wärmepumpe
Sie nutzt je nach Anlage die Umgebungsluft, das Grundwasser oder das Erdreich, um deren Energie in Wärme umzuwandeln. Beliebt ist diese Lösung wegen ihrer hohen Energieeffizienz. So kann eine Wärmepumpe den Energiebedarf gegenüber anderen Systemen um bis zu 50 Prozent senken. Zu ihren Nachteilen gehören die hohen Anschaffungskosten und der enorme Aufwand für die Installation.

Mit einer staatlichen Förderung der Wärmepumpe lassen sich die selbst zu tragenden Kosten jedoch um bis zu 70 Prozent senken. Förderfähig sind neben Raumheizungen auch jene, welche die Erwärmung des Gebäudes mit der Warmwasseraufbereitung kombinieren. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn die Wärmepumpe Teil eines hybriden Systems ist. Ein Beispiel ist die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage.

Zu den Nachteilen der Wärmepumpe gehören der hohe Platzbedarf und die Geräusche. Der Gesetzgeber fördert nur den Einbau von Geräten, deren Lärmbelästigung mindestens fünf Dezibel unten den gesetzlichen Grenzwerten bleibt.

Stromdirektheizung
Sie wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um. Zu den Vorteilen gehören der geringe Platzbedarf sowie niedrige Beschaffungs- und Installationskosten. Infrarotheizungen vermeiden zudem die sonst vorkommende trockene Luft. Der hohe Stromverbrauch sorgt jedoch beim Betrieb für erhebliche Kosten, die Effizienz fällt vergleichsweise niedrig aus. Experten warnen, dass es in Gebieten mit vielen dieser Heizungen zu Überlastungen des Stromnetzes kommen kann.

Solarthermie
Wie bereits erwähnt, sind sie eine interessante Lösung in Kombination mit einem anderen System, etwa einer Wärmepumpe. Die Heizung ist auf eine ausreichende Sonneneinstrahlung angewiesen und deshalb nicht für jeden Standort geeignet. Solarthermie ist eine kosteneffiziente Lösung, die einen wartungsarmen Betrieb verspricht. Zu den weiteren Vorteilen gehört, dass die Hausbesitzer nicht von Energieversorgern und deren Preisen abhängig sind. Solarthermieanlagen kommen vor allem bei der Warmwasseraufbereitung zum Einsatz. Ihr Betrieb erfordert eine verhältnismäßig große Dachfläche.

Wärmenetz
Ein Anschluss an das städtische Rohrleitungssystem erspart den Hausbesitzern den Einbau einer eigenen Heizanlage. In der Regel sind sie von einem Anbieter und dessen Bedingungen abhängig. Wartungsarbeiten oder die Erneuerung des Heizkraftwerks obliegt dem Betreiber. Versorgungsengpässe sind kaum zu befürchten.

Hybridheizung
Die Kombination von verschiedenen Heizsystemen wechselt auf die zum aktuellen Zeitpunkt jeweils günstigste und umweltfreundlichste Heizoption. Dies sorgt für eine hohe Heiz- und Kosteneffizienz. Allerdings erfordert der Einbau eine umfangreiche Planung, eine aufwendige Installation und hohe Anschaffungskosten.

Weitere erlaubte Varianten sind die „H2-Ready“-Gas- und die Biomasseheizung. Beim Wasserstoff sollte berücksichtigt werden, dass aktuell weder die zukünftige Verfügbarkeit noch der Preis bekannt sind. (prm)
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