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Nachricht vom 12.07.2024 |
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Wirtschaft |
Cannabis selbst anbauen: Ist das jetzt überhaupt legal? |
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RATGEBER | Es war kein Aprilscherz der Bundesregierung – seit 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland zum Teil legalisiert worden. Da rund um den Verkauf strikte Auflagen herrschen und man das Weed nicht einfach im Kiosk um die Ecke kaufen kann, entscheiden sich immer mehr Menschen für den privaten Anbau. Doch ist es überhaupt legal, Cannabispflanzen auf dem eigenen Balkon zu züchten? |
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Diese Regeln gelten für Cannabis-Pflanzen
Wer eine Cannabis-Pflanze selbst heranzüchten möchte, sollte sich vorab einen idealen Standort überlegen. Hier geht es aber nicht nur um die idealen Bedingungen für die Pflanze, sondern auch um die gesetzlichen Vorgaben. Cannabis darf nämlich nur dort angebaut werden, wo es für Dritte und Minderjährige nicht zugänglich ist. Leben Kinder im Haushalt, kann die Pflanze also nicht einfach im Garten gedeihen. Zudem besagt das Gesetz, dass die Pflanze ohne Einsicht von außen angebaut werden muss. Der Balkon ist also auch nur ein bedingt geeigneter Standort, wenn etwa die Nachbarn volle Sicht auf die Fläche haben.
Bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum
Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ist nun auch der Anbau in den eigenen vier Wänden erlaubt. Ob im Garten, auf dem Balkon oder direkt im Wohnzimmer – bis zu drei Pflanzen dürfen pro Haushalt herangezüchtet werden. Um sich für den Eigenbedarf selbst mit den verschiedensten Sorten versorgen zu können, braucht es auch gar keinen grünen Daumen. Die Samen etwa von weedseedshop.com keimen am besten in einer Temperatur zwischen 22 und 25 Grad und können direkt in die Erde gepflanzt werden. Mit etwas Wasser und möglichst viel Licht reift dann relativ schnell eine Pflanze heran. Während bisher also nur die männlichen Pflanzen als dekorative Pflanze ohne Samenbildung erlaubt waren, dürfen Privatpersonen nun auch die feminisierten Pflanzen mit Samenbildung in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten heranzüchten.
Vorsicht bei den maximalen Grenzen für Eigenbesitz
Das Gesetz besagt, dass eine erwachsene Person maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis in den eigenen vier Wänden besitzen darf. Wenn nun dauerhaft neue Samen herangezüchtet werden, der Konsum aber nur selten stattfindet, kann diese Grenze schnell einmal überschritten werden. Um sich nicht strafbar zu machen, müssen zusätzliche Blüten entsorgt werden. Dabei ist wiederum darauf zu achten, dass sich keine anderen Personen oder vielleicht sogar Minderjähriger Zugang zum Cannabis verschaffen können. Der private Weiterverkauf, also das Dealen, ist übrigens nach wie vor verboten.
Wenn der Grasgeruch die Nachbarn stört
Beim Anbau ist übrigens auch darauf zu achten, dass der Geruch der Cannabispflanze nicht die Nachbarn stört. Eine Geruchsbelästigung kann nämlich Grund dafür sein, dass die Pflanzen entfernt werden müssen. Wer die Pflanzen im Garten an der Grundstücksgrenze pflanzen oder auf dem Balkon in der Wohnung heranziehen möchte, sollte sich also für eine weniger geruchsintensive Sorte entscheiden. Zudem hilft in vielen Fällen auch das offene Gespräch mit den Nachbarn. So kann direkt vorab geklärt werden, ob die Anwohner mit dem Anbau einverstanden sind oder von Grund auf ein Problem damit haben. Alternativ bleibt natürlich immer noch die Möglichkeit, die Pflanzen einfach im Innenraum heranzuzüchten. (prm) |
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Nachricht vom 12.07.2024 |
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