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Pressemitteilung vom 14.07.2024 |
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Region |
Bedarfsplanung muss reformiert werden: 123 Bewerbungen auf 9,5 psychotherapeutische Sitze |
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Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Februar zwölf neue psychotherapeutische Sitze im Land genehmigt. Auf 9,5 davon konnte man sich bewerben. 123 Psychotherapeuten haben das getan. |
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Mainz. Das Interesse ist riesig, der Bedarf der Patienten auch. Die derzeitige Bedarfsplanung lässt aber aktuell nicht mehr Sitze zu und muss in den Augen der KV RLP daher dringend reformiert werden. Nachdem der Landesausschuss im Februar die zwölf zusätzlichen Sitze in Rheinland-Pfalz genehmigt hatte, durften sich Psychotherapeuten ab April darauf bewerben, genauer gesagt auf 9,5 der zwölf Sitze, da 2,5 Versorgungsumfänge aufgrund des Jobsharings bereits besetzt wurden. Davon profitieren mit je einem halben Sitz die Regionen Altenkirchen im Westerwald, Mayen-Koblenz und der Rhein-Hunsrück-Kreis und mit einem Sitz das Gebiet Frankenthal/Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis.
Über die verbleibenden Sitze wird der unabhängige Zulassungsausschuss, der in gleicher Zahl aus Vertretern der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der Krankenkassen besteht, nun entscheiden: Dies sind je 1,5 Sitze in den Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und dem Westerwaldkreis, je ein Sitz in der Vulkaneifel und in Birkenfeld sowie je ein halber Sitz in den Gebieten Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und dem Rhein-Hunsrück-Kreis. "Dazu haben wir noch im August eigens eine Sondersitzung anberaumt, damit die Kolleginnen und Kollegen so schnell wie möglich starten können", informiert KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub.
Hoher Bedarf und großes Interesse versus Bedarfsplanung
Die damalige Entscheidung des Landesausschusses war bei der KV RLP gut angekommen, jedoch nur "als ein erster Schritt" kommentiert worden. Denn nach Kenntnisstand der KV RLP fehlen in Rheinland-Pfalz rund 200 psychotherapeutische Sitze. "Der Bedarf von Seiten der Patientinnen und Patienten ist enorm. Und wenn wir nun die überaus hohe Anzahl an Bewerbungen sehen, ist für die Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise nachvollziehbar, warum hier nicht mehr Kolleginnen und Kollegen beginnen dürfen, zu praktizieren", so Staub. Denn im Vergleich zum Bereich der Ärzte, wo seit Jahren ein Mangel herrscht, möchten sich viele Psychotherapeuten auch zulassen und gesetzlich Versicherte behandeln. Das Problem: die aktuelle Bedarfsplanung, deren Reformierung die KV RLP seit Langem fordert. Peter Andreas Staub: "Die Bedarfsplanung in ihrer jetzigen Form ist ein Zulassungsverhinderungsinstrument und muss grundlegend reformiert werden. Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität. Die langen Wartezeiten von häufig mehr als einem Jahr sind für die hilfesuchenden Menschen unzumutbar - gerade in Krisenzeiten." Man werde seitens der KV RLP nicht müde, den Gesetzgeber darauf hinzuweisen, dass es hier im Sinne der Patienten dringend eine Anpassung brauche.
Nachbesserungsbedarf beim GVSG
Diesen Schritt geht die Politik bisher noch nicht, hat aber erkannt, dass ein Handeln zeitnah nötig ist. Um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu stärken, hat das Bundeskabinett das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) auf den Weg gebracht. "Der Psychotherapeutenschaft ist dabei wichtig, dass Kinder und Jugendliche besser versorgt werden", betont Peter Andreas Staub. Die Planungen, für die Kollegen, die in erster Linie oder ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen, eine eigene Arztgruppe im Sinne der Bedarfsplanungs-Richtlinie zu bilden, seien ein wesentlicher Faktor für eine bessere wohnortnahe Versorgung. Wie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), so ist es auch KV RLP-Vorstandsmitglied Staub außerdem ein Anliegen, schwer psychisch Kranken den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung durch Ermächtigungen von Psychotherapeuten zu erleichtern. Nachbesserungsbedarf brauche der Gesetzesentwurf laut BPtK, indem Ermächtigungen für mindestens fünf Jahre erteilt werden. Außerdem sei die Finanzierung der Weiterbildung im bisherigen GVSG-Entwurf nicht gesichert. Peter Andreas Staub dazu: "Wir fordern, hier schnellstmöglich nachzubessern." (PM)
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Pressemitteilung vom 14.07.2024 |
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